Staat & Religion

Keine Staatskirchenverträge mit Religionsgemeinschaften

Die Piratenpartei Hamburg strebt an, bestehende Staatskirchenverträge mit Religionsgemeinschaften aufzuheben. Da die Freie und Hansestadt Hamburg bis 2005 keine Staatskirchenverträge abgeschlossen hatte, erkennt die Piratenpartei Hamburg keine Notwendigkeit, denn das religiöse Leben lief davor ohne wesentliche Einschränkungen ab.

Außerdem möchte die Piratenpartei Hamburg, dass die Freie und Hansestadt Hamburg generell keine neuen Staatskirchenverträge mit Religionsgemeinschaften abschließt. Allenfalls könnte es akzeptabel sein, neuen Staatskirchenverträgen unter dem Aspekt der Gleichbehandlung für bisher nicht berücksichtigte Religionsgemeinschaften temporär zuzustimmen, sofern diese einseitig kündbar oder zeitlich begrenzt gestaltet werden.

Staatskirchenverträge bevorteilen vereinzelte Religonsgemeinschaften. Sie forcieren theologische Lehrstühle an staatlichen Universitäten, den Religionsunterricht an staatlichen Schulen und gewährleisten finanzielle Leistungen aus Steuergeldern. Die Möglichkeit Kirchensteuern zu erheben und Feiertage werden gewährt.

Auch müsste Hamburg unter den Aspekt der Gleichbehandlung mit jeder Religionsgemeinschaft einen Staatsvertrag aushandeln. Dies ist weder machbar, noch unter dem Aspekt der Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften wünschenswert.

Landes- & Wahlprogramm Piratenpartei Hamburg


Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz

Die Sonderregelungen für religiöse oder weltanschauliche Einrichtungen nach § 78 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz und § 9 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz sind zu beenden. Den Beschäftigten der Kirchen und ihrer Organisationen, vor allem Diakonie und Caritas, sind Mitbestimmung, Koalitionsfreiheit und Tariffreiheit zuzubilligen. Die Religionszugehörigkeit oder das religiöse Verhalten dürfen kein Einstellungs- oder Entlassungsgrund sein.

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Keine stillen Feiertage und kein Tanzverbot

Das geltende Tanzverbot ist ersatzlos abzuschaffen. Es ist nicht die Sache des Staates über die Einhaltung von religiösen Riten zu wachen. Auch helfen solche Verbote nicht, die gegenseitige Rücksicht unter den Menschen zu fördern, sondern schaffen eher Unbehagen und Missmut.

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Integrativer Ethikunterricht statt Religionsunterricht

Wir Piraten setzen uns für Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften ein. Deswegen wollen wir den Religionsunterricht durch einen allgemeinen, integrativen Ethikunterricht ersetzen.

In diesem Fach beschäftigen sich – von einem möglichst neutralen Standpunkt aus – alle Schüler gemeinsam mit verschiedenen heutigen und früheren Weltanschauungen und Glaubensrichtungen.

Es werden deren Inhalte, kulturelle und politische Auswirkungen und ihre Geschichte behandelt und zur Diskussion gestellt.

So werden die heute verbreiteten Religionen, bspw. Christentum und Islam, aber auch u.a. die griechische Mythologie behandelt. Auch werden verschiedene humanistische Positionen dargestellt.

Dadurch wird gewährleistet, dass Schüler ein möglichst wertneutrales Bild vermittelt bekommen und sich ihren eigenen Standpunkt selbst erarbeiten können. Zudem fördert der gemeinsame konfessionsunabhängige Ethikunterricht die Integration und Toleranz.

Wir sprechen uns auch gegen einen optionalen zusätzlichen Religionsunterricht aus. Religion ist Privatsache, und sollte daher an einer staatlichen, öffentlichen Schule nicht unterrichtet werden. Um die Unabhängigkeit staatlicher Schulen von den einzelnen Religionsgemeinschaften zu gewährleisten, streben wir daher die Anpassung von GG Art 7 an.

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Abschaffung der Kirchensteuer

Die Piratenpartei Hamburg strebt den Ausstieg Hamburgs aus dem Kirchensteuersystem an, insbesondere soll Hamburg künftig nicht mehr Kirchensteuer – für welche Religionsgemeinschaft auch immer – einziehen. Der Sonderausgabenabzug für Kirchensteuer (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 Einkommensteuergesetz) soll gestrichen werden.

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Kirchenaustrittsgebühr abschaffen

Die Bearbeitungsgebühr für Kirchenaustritte in Höhe von derzeit 31 Euro in Hamburg soll abgeschafft werden. Ein Kirchenaustritt soll auch rückwirkend möglich sein für Zeiträume, in denen keine Kirchensteuer gezahlt wurde.

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