Jugend

Offene Kinder- und Jugendarbeit

Die Piratenpartei Hamburg setzt sich für eine effektive und gut ausgestattete offene Kinder- und Jugendarbeit ein. Kürzungen in diesem bereits knappen Bereich hätten fatale Folgen. Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit bietet für viele aufwachsende Menschen eine Anlaufstelle, die außerhalb der Schule und dem eigenem Zuhause ist und bietet Raum zur persönlichen Entfaltung. Gerade für Kinder und Jugendliche aus finanziell schlechter gestellten Familien ist dieses Umfeld ein wichtiger Punkt im Leben und ist somit auch ein wichtiger Schritt zur Chancengleichheit!


Keine Bundeswehr-Werbung an Kinder und Jugendliche

Die Piratenpartei Hamburg lehnt von der Bundeswehr durchgeführte Veranstaltungen als werbliche Präsenz an Schulen ab.

Durch Diskussions- und Informationsveranstaltungen oder Ausflüge mit Schülern, wie sie neuerdings von der Bundeswehr durchgeführt werden, verliert die Schule die Hoheit über die dargestellten Inhalte und ihre Vermittlung. Natur- und erfahrungsgemäß ist die Bundeswehr nicht in der Lage, eine ausgewogene und vollständige Darstellung der politischen Hintergründe und Umstände ihrer Arbeit sowie ihrer Rolle im Staat und der Welt zu liefern und ist daher als Ausrichter für solche Veranstaltungen ungeeignet. Wenn Angehörige der Bundeswehr in der Schule die Gelegenheit erhalten, sich und ihre Tätigkeit vorzustellen, so soll in jedem Fall eine ausgewogene Darstellung dadurch gewährleistet sein, dass in gleichem Umfang ebenfalls externe, bundeswehrkritische Positionen Gehör finden.

Die Piratenpartei Hamburg lehnt außerdem Bundeswehr-Werbung ab, die sich auf Messen oder im Rahmen von Straßen- und Volksfesten an Kinder und Jugendliche richtet. Die Assoziation der Bundeswehr mit Computerspielen, sportlichen Herausforderungen, Street Art oder anderen Vergnügungen verschleiert die Ernsthaftigkeit und die Gefahren des Militärdienstes.

Landes- & Wahlprogramm Piratenpartei Hamburg


Grundlagen eines neuen JMStV und Jugendschutz im Internet

Mit steigendem Medienkonsum in den letzten Jahrzehnten ist auch der Jugendschutz im Medienbereich immer wichtiger geworden. Nie war es einfacher Zugriff auf verschiedene Medien zu bekommen, nie war die Menge an verfügbarem Material größer. Das Konzept des Jugendschutzes in Deutschland muss der veränderten Medienlandschaft Rechnung tragen und auf neue Medien mit passenden Herangehensweisen reagieren. Um den Jugendschutz im Internet zu verbessern stehen auf staatlicher Seite verschiedene Methoden zur Verfügung. Eine dieser Methoden, ist der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), welcher sich an Betreiber von Medienangeboten im Radio, Fernsehen und seit ein paar Jahren auch im Internet richtet und festlegt, wie diese das Jugendschutzgesetz in ihrem Angebot umsetzen sollen.

Der JMStV

Die 2010 gescheiterte Novellierung des JMStV hatte im Wesentlichen das Ziel alte Konzepte für Trägermedien oder klassischen Rundfunk, wie Zugangsbeschränkungen durch Altersklassifizierungen oder Sendezeiten, auf das Internet zu übertragen. Die Piratenpartei Hamburg lehnt diesen Ansatz ab und möchte mit neuen Methoden an den Jugendschutz in Internet herangehen. Das Internet funktioniert nicht nach dem Sender-Empfänger-Prinzip, sondern nach der gleichberechtigten Vernetzung unzähliger Nutzer auf der ganzen Welt. Da dort jeder gleichermaßen Anbieter von Medieninhalten sein kann, ist die klassische Regulierung der Anbieter aus dem Rundfunkbereich nicht auf das Internet übertragbar. Die Regelungen für die überschaubare Anzahl kommerziell tätiger Anbieter im Rundfunkbereich müssen klar von Regelungen für das Internet abgegrenzt werden. Auch Host- und Zugangsanbieter, die Inhalte bereithalten und ausliefern, taugen nicht als Anlaufstelle für Regulierungen, da diese in der Regel keinen Einfluss auf die Inhalte nehmen und auch nicht dazu gezwungen werden sollen aktiv Kenntnis von der Art der Inhalte zu erlangen.

Inhalte werden im Internet von einer unüberschaubaren Zahl von Anbietern erstellt, zu denen vor allem auch die Nutzer des Internets selbst gehören. Die meisten Webseiten unterliegen einem stetigen Wandel, vor allem dann, wenn sie zur Veröffentlichung von sogenanntem „User Generated Content“ dienen, wie z.B. soziale Netzwerke. Eine funktionierende Altersklassifizierung als Grundlage für den Jugendschutz im Internet ist unter diesen Bedingungen schlicht unrealistisch. Rechtliche Vorschriften zu verpflichtenden Altersklassifizierungen durch die Anbieter lehnt die Piratenpartei Hamburg daher ab. Sie würden ohnehin nur einen Bruchteil der weltweiten Angebote im Internet erfassen und im deutschen Rechtsraum zu erheblichen Rechtsunsicherheiten führen. Privatpersonen können eine korrekte Alterseinstufung üblicherweise sowieso gar nicht zuverlässig leisten. Mit der Größe des Projekts wird eine korrekte und allumfassende Altersklassifizierung zudem immer aufwendiger oder sogar völlig unpraktikabel, denn auch für die kommerzielle Anbieter wäre eine individuelle Einstufung von mehreren hundert, oder gar mehreren tausend, Seiten oft nicht praktikabel umsetzbar. Auch Filterprogramme mit eigenen, meist automatisiert erstellten, Sperrlisten sind zur Durchsetzung des Jugendschutzes nur bedingt geeignet und dürfen nicht zur Pflicht werden. Die Ungenauigkeiten dieser Sperrlisten würden zwangsweise zu Overblocking führen und damit Nutzern den rechtmäßigen und berechtigten Zugriff auf Internetangebote verwehren. Die bestehenden Regelungen zu Sendezeiten für Internetseiten haben sich heute bereits als unpraktikabel erwiesen und sollen aus dem JMStV gestrichen werden.

Wir wollen, dass der JMStV erwachsene, mündige Bürger nicht unverhältnismäßig in ihrer Mediennutzung einschränkt. Der Zugang zu möglicherweise entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten muss diesen praktikabel möglich sein, ebenso der Erwerb von digital vertriebenen Gütern mit Jugendschutzbeschränkungen. Der JMStV darf keine höheren Hürden beinhalten, als sie z.B. durch das Jugendschutzgesetz vorgesehen sind.

Partizipation und Transparenz stärken

Zukünftige Novellierungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags müssen in einem offenen Prozess transparent und unter Einbindung aller betroffenen Gruppen ausgearbeitet werden. Jugendschutz darf nicht ausschließlich zwischen der Politik und kommerziellen Anbietern von Medien ausgehandelt werden. Die betroffenen Jugendlichen und ihre Eltern müssen in die Ausarbeitung ebenso einbezogen werden, wie die Nutzer des Internets, die oftmals ohne Gewinnabsicht Inhalte erstellen. Außerdem müssen kompetente Fachleute aus dem Bereich Medienpädagogik gehört werden. Die Aushandlung eines neuen JMStV mit nur einem Teil der betroffenen Gruppen hinter verschlossenen Türen hat sich eindeutig als untaugliches Verfahren herausgestellt und darf sich nicht mehr wiederholen.

Ein neues Jugendschutzkonzept

Kinder und Jugendliche müssen Schritt für Schritt auf die Inhalte, mit denen sie in modernen Medien konfrontiert werden, vorbereitet und bei ihrem Medienkonsum begleitet werden. Diese Erziehungsaufgabe obliegt den Eltern und kann nicht durch technische Hilfsmittel oder stark lückenhafte Regulierung von Anbietern ersetzt werden. Eltern sollen durch Beratungsangebote und die staatlichen Bildungseinrichtungen bei dieser Aufgabe unterstützt werden, tragen letztlich aber die Verantwortung für ihre Kinder selbst.

Ein nachhaltiger Jugendschutz darf sich nicht blind auf Verbote oder technische Filter verlassen, sondern muss Kinder und Jugendliche befähigen mit potenziell entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten umzugehen. Die Vermittlung von Medienkompetenz muss der Kern eines neuen Jugendschutzkonzepts sein. Kinder und Jugendliche können gemeinsam mit ihren Eltern Medieninhalte diskutieren und bewerten. Um die Ergebnisse auch für andere nutzbar zu machen, können diese in geeigneten Plattformen gesammelt und der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden. Dadurch können transparent Empfehlungslisten geschaffen werden, die jederzeit von jedem aktualisiert oder korrigiert werden können, und damit wesentlich geeigneter sind als intransparente und naturgemäß sehr fehleranfällige Sperrlisten von einzelnen Anbietern. Eltern können mit Hilfe dieser Empfehlungslisten dann individuell selbst entscheiden mit welcher Art Medien ihre Kinder bereits umgehen können.

In diesem Sinne sollte auch verstärkt zwischen einem Kinderschutz und einem Jugendschutz unterschieden werden. Diese sollten jeweils unterschiedliche Maßnahmen vorsehen und ein variables Eingehen auf das Entwicklungsniveau des jeweiligen Kindes ermöglichen. So können beim Medienkonsum von Kleinkindern technische Maßnahmen von Eltern unterstützend eingesetzt werden. Trotzdem sollte auch schon bei ihnen mit dem Kompetenzerwerb im Bereich der Medien begonnen werden. Bei Jugendlichen jedoch braucht es eine andere Herangehensweise, die neben ihrer zunehmenden Mündigkeit auch ihre persönlichen Grundrechte berücksichtigt. Ein individueller Schutz durch die Vermittlung von Medienkompetenz ist für Jugendliche sinnvoller als statische Regulierung. Bei einer solchen Neugestaltung der jugendschutzpolitischen Grundsätze müssen zudem die Rollen etwa der KJM, der BPjM überdacht und eine Überarbeitung des Jugendschutzgesetzes angestrebt werden.

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