Bürgerbeteiligung

Alle Planungen der öffentlichen Hand dienen einer gerechten Abwägung öffentlicher und privater Interessen im Zusammenleben der Menschen. Planung ist unverzichtbar und darf nicht zugunsten einseitiger Interessen eingeschränkt oder aufgegeben werden. Planung soll immer ein ausgewogenes Mit- und Nebeneinander von Bedürfnissen des Wohnens, des Arbeitens, des Verkehrs, der Infrastruktur, der Kommunikation, der Bildung, des Sports und Kultur sowie der Freizeitgestaltung regeln.

Auf allen Entscheidungsebenen (Bund, Land, Bezirke / Kommunen) soll die jeweils betroffene Bevölkerung in offenen Verfahren rechtzeitig und umfassend beteiligt und informiert werden. Ihre Bedürfnisse sollen entsprechend berücksichtigt werden. Unkomplizierte und effektive Verfahren zur Bürgerbeteiligung müssen dabei entwickelt und konsequent ausgebaut werden. Alle für die Planung relevanten Informationen und Grundlagen sind öffentlich zugänglich zu machen und zu erläutern.


Verfahren zur Bürgerbeteiligung

Der Begriff der „Bürgerbeteiligung“ bezeichnet die Partizipation der Bürger an politischen und planerischen Entscheidungen. Dabei werden grundsätzlich zwei Arten von Beteiligungsverfahren unterschieden: Zum einen die gesetzlich vorgeschriebenen, also formellen, Beteiligungsverfahren und zum anderen die freiwillige, die informelle, Bürgerbeteiligung. Durch die Beteiligung der Bürger soll Jedermann die Möglichkeit gegeben werden, seine Interessen im Planungsverfahren zu wahren. Eine möglichst frühzeitige Bürgerbeteiligung erhöht hierbei die Akzeptanz der geplanten Maßnahmen. Im Planungsprozess sollen verschiedene Verfahren zur Bürgerbeteiligung angewendet werden.

Landes- & Wahlprogramm Piratenpartei Hamburg


Einsatz neuer Informations- und Kommunikationsmedien

Die Piratenpartei fordert und fördert die verstärkte Nutzung neuer Kommunikationsmedien zur Information und Beteiligung der Bevölkerung. Für die vereinfachte und beschleunigte Durchführung von Beteiligungsverfahren kann das Internet eingesetzt werden, der Begriff der „E-Partizipation“ umfasst dabei alle internetgestützten Verfahren. Wie bei den klassischen Beteiligungsverfahren ist auch bei der E-Partizipation zwischen den formellen und informellen Verfahren zu unterscheiden.

Landes- & Wahlprogramm Piratenpartei Hamburg


Freier Zugang zu Planungsunterlagen

Um eine erfolgreiche Partizipation der Bürgerschaft an politischen und planerischen Entscheidungen zu ermöglichen ist es notwendig, alle für die Planung relevanten Informationen und Grundlagen ohne unnötige Barrieren öffentlich zugänglich zu machen und zu erläutern. Nur dadurch hat die Bevölkerung die Möglichkeit, ihre Wünsche, Bedürfnisse und Ängste frühzeitig in den Planungsprozess einzubringen.

Dieser freie Zugang zu Planunterlagen soll zum einen über den herkömmlichen analogen Weg, zum anderen aber auch über den neuartigen digitalen Weg ermöglicht werden.

Landes- & Wahlprogramm Piratenpartei Hamburg


Stärkere Kooperation aller Ebenen

Wir wollen fördern, dass die staatlichen Ebenen, also Bund, Land, Kommune, aber auch die Bürger, besser zusammenwirken, um allen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen und Maßnahmen effektiver durchzuführen. Neben dieser intrakommunalen und interkommunalen Kooperation soll auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in allen Bereichen der Planung intensiviert werden. Diese verstärkte Kooperation ist, genauso wie gleichwertige Lebensverhältnisse, eine wichtige Voraussetzung für eine hohe Lebensqualität und die Beteiligung der Bürger.

Landes- & Wahlprogramm Piratenpartei Hamburg