Bürgerrechte

Wahlrecht am Lebensmittelpunkt

Die Piratenpartei Hamburg setzt sich für ein umfassendes Wahlrecht aller Bürger ein. Insbesondere soll durch Änderung von Artikel 28 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) diejenigen hier lebenden Büger, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, landesrechtlich bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden (in Hamburg: Bezirke) wahlberechtigt und wählbar sein. Darüber hinaus soll verdeutlicht werden, dass die Einräumung des Wahlrechtes auch das Abstimmungsrecht auf kommunaler Ebene beinhaltet.

Landes- & Wahlprogramm Piratenpartei Hamburg


Petitionsrecht

Die Piratenpartei Hamburg möchte den Bürgern die Möglichkeit geben sich mit Onlinepetitionen an die Bürgerschaft zu wenden, um den Bürgern eine weitere Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Gesetzgebung zu ermöglichen. Hierzu wird ein Onlinepetitionsportal nach Vorbild des Bundes eingerichtet, in dem die Petitionen Online eingestellt und mitgezeichnet werden können. Petenten mit einer signifikanten Anzahl von Mitzeichnern sollen dabei ein Anhörungsrecht im Eingabenausschuss der Bürgerschaft erhalten.

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Verbindlichkeit der Bürgerentscheide stärken

Die Piratenpartei Hamburg setzt sich dafür ein, die Verbindlichkeit von Bürgerentscheiden zu stärken, indem der Missbrauch des Evokationsrechts gestoppt wird. Die geltende Rechtslage in Hamburg sieht vor, dass der Senat Angelegenheiten der Bezirksämter zu jedem Zeitpunkt an sich ziehen, und mittels einer Weisung an das betroffene Bezirksamt nach eigenen Vorstellungen regeln kann. In der Vergangenheit hat der Senat dieses Recht mehrfach dazu benutzt, Angelegenheiten an sich zu ziehen, in denen ein Bürgerbegehren beantragt wurde oder ein Beschluss durch Bürgerentscheid bereits vorlag. Meist ist dabei dem Ziel des Bürgerbegehrens entgegen gehandelt worden.

Diese Praxis ist mit Sinn und Zweck von Bürgerbegehren und -entscheiden nicht vereinbar. Die Bürger benötigen für die sinnvolle Mitwirkung an der örtlichen Verwaltung einen rechtlich verbindlichen Rahmen. Wenn der persönliche und finanzielle Aufwand für ein Bürgerbegehren jederzeit durch eine Evokationsentscheidung zunichte gemacht werden kann, werden engagierte Bürger praktisch verhöhnt. Wähler und Bürger zu respektieren heißt, Bürgerbeteiligung ernst zu nehmen und Bürgerentscheide umzusetzen.

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Sperrklauseln bei Wahlen

Die Piratenpartei Hamburg setzt sich dafür ein, die Sperrklausel bei Bürgerschaftswahlen auf 3% zu senken, um die Zahl der unwirksamen Wählerstimmen auf ein Minimum zu beschränken und die Erfolgsgleichheit der Stimmen der Bürgerinnen und Bürger somit besser zu gewährleisten.

Bei den Wahlen zu den Bezirksversammlungen ist die bestehende 3%-Hürde komplett aufzuheben. Als Folge verschiedener Urteile des Bundesverfassungsgerichts und einiger Verfassungsgerichtshöfe der Länder wurden Sperrklauseln für Kommunalwahlen in den vergangenen Jahren in nahezu allen Bundesländern außer Hamburg abgeschafft. Hamburg darf sich dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht länger verweigern.

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Wählen ab 16

Die Piratenpartei Hamburg fordert die Senkung des Wahlalters bei hamburger Bezirks- und Bürgerschaftswahlen auf 16 Jahre.

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