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Nach wie vor kein wirksames Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung (28. Juni 2013)

Heute wurde im Bundestag über ein ›Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken‹ beraten. Die SPD brachte dabei einen Änderungsantrag zur Abstimmung ein, in dem es im Wesentlichen um einen eigenen Gesetzentwurf zur Bestrafung von Abgeordnetenbestechung ging, der bei namentlicher Abstimmung abgelehnt wurde. Dazu erklärt Melanie Kalkowski, Bundestagskandidatin aus NRW: »Offensichtlich haben die Abgeordeten des Bundestages keinerlei Interesse, eine gesetzliche Klärung des Straftatbestands Abgeordnetenbestechung zu schaffen. Dabei wäre eine gesetzliche Regelung dringend nötig. Allein in Berlin buhlen 5.000 Lobbyisten um den Zugang zur Macht und beeinflussen auf ihre Weise die Weichenstellungen der Politik. Welche Wege und Mittel sie dabei wählen können, wird gesetzlich kaum reglementiert. Politiker wiederum lassen sich gern den einen oder anderen Lobbygefallen vergolden. Auch hier ist der Blumenstrauß der Möglichkeiten bunt und reichlich. Optionen, die sich viele Mandatsträger nicht nehmen lassen wollen. Anders lässt sich die seit Jahren verdrängte Festlegung klarer gesetzlicher Regeln für das Verhältnis von Lobby und Politik nicht erklären. Das Problem der Korruption wurde in der Politik bisher auf breiter Ebene leider völlig ignoriert. Wir brauchen ein wirksames Gesetz gegen die Abgeordnetenbestechung. Wir brauchen mehr Transparenz im politischen Betrieb in Form eines verbindlichen Lobbyregisters. Wir brauchen klare Regeln für Nebeneinkünfte und deren detaillierte Offenlegung. Wir brauchen eine klare Unterbindung vor- und nachgelagerter Korruption in Form festgelegter Karenzzeiten für den Wechsel aus der Spitzenpolitik in die Wirtschaft. Dafür braucht es einen klaren Regierungswechsel und vor allem Piraten im Bundestag!«