Kategorie: Glasfaserkabel

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Spionage bei der Telekom: Strafverfolgung und Vertragsverletzungsverfahren einleiten! (28. August 2013)

Heute wurde durch Berichte des NDR und der Süddeutschen Zeitung bekannt, dass der britische Geheimdienst GCHQ Spionage in Glasfaserkabeln der Deutschen Telekom AG betrieben hat. Die Berichte bestätigen, dass auch Kabel auf Sylt angezapft wurden. Die Piratenpartei verlangt von der Staatsanwaltschaft die Aufnahme von Ermittlungen und fordert die Bundesregierung auf, sich für ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Großbritannien einzusetzen. »Die neuen Veröffentlichungen zeigen, dass der schwerste Grundrechtsskandal der Bundesrepublik alles andere als beendet ist. Es gibt trotz den erschreckenden Erkenntnissen immer noch keine ernstzunehmende Initiative der Bundesregierung die totale Überwachung des Internets durch Geheimdienste aufzuklären und die verdachtsunabhängige Vollüberwachung der privaten Kommunikation in Europa zu stoppen. Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis ist ein Grundrecht. Die Bundesregierung muss sich endlich für ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Großbritannien einsetzen«, so Volker Berkhout, Bundestagskandidat der Piratenpartei Deutschland. Bereits vor knapp drei Wochen hat die Piratenpartei auf erste Enhüllungen reagiert, die auf ein konsequentes Anzapfen von Internetleitungen auch in Deutschland hinweisen. Udo Vetter Bundestagskandidat der PIRATEN erstattete als Anwalt für den schleswig-holsteinische Landtagsabgeordneten Wolfgang Dudda sowie weitere Piraten-Politiker Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft Kiel leitete die Strafanzeige an den mittlerweile zuständigen Generalbundesanwalt weiter. Dieser hat sich bisher nicht geäußert, ob er ein Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zu geheimdienstlicher Tätigkeit einleitet. »Spätestens mit den neuen Informationen ist ein Anfangsverdacht nicht mehr von der Hand zu weisen,« sagt Vetter. »Der Generalbundesanwalt kommt nun nicht umhin, Ermittlungen aufzunehmen.« Das Instrumentarium reiche von förmlichen Vernehmungen bis zu Hausdurchsuchungen bei den in Frage kommenden Firmen. Für die deutschen Strafverfolger spiele es juristisch auch keine Rolle, ob sich die Unternehmen gegenüber dem britischen Geheimdienst zum Schweigen verpflichtet haben. »Wenn der Generalbundesanwalt Klarheit bekommen will, dann kann er es auch«, bilanziert Vetter.