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Rot-Grün weitet Gefahrengebiete aus, statt sie abzuschaffen

Entgegen vollmundiger Ankündigungen bleiben den Hamburger Bürgern auch unter dem rot-grünen Senat und dem neuen Innenminister Grote die sogenannten «Gefahrengebiete» nicht erspart. Die angekündigte Abschaffung entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als Mogelpackung. Die Befugnisse der Polizei werden sogar noch um Durchsuchungen von Personen ausgeweitet. Um die Rechte unbescholtener Bürger zu schützen, braucht es eine echte Abschaffung dieser Sonderbefugnisse.

Andreas Gerhold, Innenexperte der Piratenpartei Hamburg, kritisiert den Versuch des Senats eine Umbenennung als Abschaffung zu verkaufen: „Sowohl der grüne Koalitionspartner als auch der neue Innensenator Grote hatten erklärt die Gefahrengebiete in Hamburg abschaffen zu wollen. Mit der jetzt angekündigten Neufassung der rechtlichen Grundlage brechen beide ihre Versprechen und zeigen deutlich, dass auch bei der neuen Regierung die Polizei selbst den Ton in der Sicherheitspolitik angibt. Statt endlich damit aufzuhören ganze Stadtteile zu grundrechtsfreien Zonen zu erklären und die dortigen Bürger zu belästigen, erhält die Polizei einen neuen Gesetzestext, der dies weiterhin ermöglichen soll. Ein konkreter Verdacht gegenüber der betroffenen Person soll auch in Zukunft nicht notwendig sein. Es reicht sich zur falschen Zeit am falschen Ort aufzuhalten. Welche Orte das sind, bestimmt die Polizei weiterhin selbst. Notwendig sein sollen dafür in Zukunft «tatsächliche Anhaltspunkte», statt wie bisher «konkrete Lageerkentnisse». Eine ernsthafte Hürde für die Ausrufung solcher Gebiete ist das nicht. Wirklich neu ist lediglich, dass man in Zukunft auch damit rechnen muss gründlich durchsucht zu werden. Hier hatte wieder einmal die Ausweitung der Polizeibefugnisse Priorität vor dem Schutz der Bürgerrechte. Dabei würde das normale Polizeirecht ohne Sonderzonen zur Verbrechensbekämpfung vollkommen ausreichen.“

Die bisherige Regelung der Gefahrengebiete wurde vom Oberverwaltungsgericht als verfassungswidrig eingestuft. Ein Neuregelung musste daher ohnehin erfolgen. Mit dem jetzt gewählten Weg bleibt das Instrument kaum verändert bestehen. Betroffene Bürger müssen sich allerdings nun erneut durch alle gerichtlichen Instanzen klagen, um sich ihr Recht von der Polizei in Ruhe gelassen zu werden zu erstreiten. Der Schutz der Bürgerrechte ist vom Hamburger Senat offensichtlich politisch nicht gewollt, wie schon die Rückkehr der nutzlosen und teuren Videoüberwachung auf dem Kiez gezeigt hat.

Die Piratenpartei Hamburg setzt sich für eine generelle Reduzierung der Überwachung und Kontrolle der eigenen Bevölkerung durch Polizei und Geheimdienste ein. Überwachung erzeugt Konformitätsdruck. Ihre zunehmende Allgegenwärtigkeit schränkt die Freiheit der Bürger nicht nur direkt ein, sie führt auch zu einer «Schere im Kopf», durch die wir unser Verhalten bewusst und unbewusst bereits selbst einschränken. Eine freie Gesellschaft bleibt nur dann wirklich frei, wenn sie sich frei von staatlicher Überwachung entfalten kann.

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