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Von Brause beflügelter Einsatz?

„Dürfen Polizisten im Dienst als Werbemodels für einen Getränkehersteller posieren? Während sie ihre Uniform tragen?“- fragt die taz Heute.

Wir sagen Nein.

Die Piraten fordern zwar seit langem die Kennzeichnung von Polizisten im Einsatz, wie etwa in Berlin, hatten dabei aber nicht an die Formel 1 als Vorbild gedacht.

Die Stadt Hamburg sollte die Versorgung ihrer Einsatzkräfte selber sicherstellen und auf kostenlose Lieferungen durch Unternehmen verzichten. Auch wenn diese keine Gegenleistungen erwarten. Die redaktionelle, also nicht als Anzeige gekennzeichnete Präsentation der Produkten von Sponsoren auf den Seiten der Polizeigewerkschaft, durch uniformierte Beamte der Hamburger Polizei im Einsatz, die nochmal besonders die Qualität des neuesten Produkts hervorhebt, scheint auf jeden Fall eine verdeckte Gegenleistung zu sein.

Unabhängig davon, welche Assoziationen die Formulierung „Noch bevor es bei dem Einsatz „zur Sache ging“ insbesondere im Zusammenhang mit den Squatting Days bei uns wecken, muss die Innenbehörde klären und sicherstellen, dass Polizisten im Einsatz nicht als Werbeträger missbraucht werden. Als Exekutive muss die Hamburger Polizei jedem Bürger und jedem Unternehmen gleichermaßen Neutralität gewährleisten. Schon alleine der Verdacht, dass dies durch Sachzuwendungen von Unternehmen nicht sichergestellt ist, schadet dem Ansehen der Hamburger Polizei. Hier bedarf es klarer Richtlinien. Die auch durch die Interessenvertreter der Polizistinnen und Polizisten einzuhalten sind.

Viele Hamburger werden sich erinnern, dass vor zwei Jahren Mitarbeitern der Stadtreinigung verboten wurde zu Weihnachten Trinkgelder oder Geschenke im Wert von mehr als zwei EURO anzunehmen. Das Dezernat interne Ermittlung (DIE) der Innenbehörde sah darin ein System der Vorteilsgewährung und Vorteilnahme, was nach Strafgesetzbuch verboten ist. Die Gefahr sei, so argumentierte das DIE, dass bei guten Trinkgeldern schon mal ein Müllsack – zum Schaden der Stadt – gratis mitgenommen würde.

Im Vergleich zur Stadtreinigung handelt es sich bei der Polizei um die staatliche Exekutive, verfassungsrechtlich gleichgestellt mit dem Hamburger Senat oder der Bundesregierung. Es liegt auf der Hand, dass hier ein besonderes Neutralitätsgebot vorliegt.

http://taz.de/Passendes-Sponsoring/!145449/

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