Aktuell Arbeit und Soziales Datenschutz Meldepflicht Pressemitteilungen Prostitution Prostitutionsgesetz SexarbeiterInnen Slider Stefan Körner Wirtschaft

PIRATEN gegen Meldepflicht für Prostituierte: Sexarbeit als Erwerbsarbeit gleichstellen

CC-BY habier lópez

Im Herbst soll das neue Prostitutionsgesetz von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) im Bundestag verabschiedet werden. Das Gesetz sieht unter anderem eine gesetzliche Meldepflicht für Prostituierte vor. Weiterhin sollen auch Prostitutionsstätten dazu verpflichtet werden, Listen der bei ihnen tätigen Sexarbeiter/innen zu führen. Die Piratenpartei sieht in dem Vorhaben einen Verstoß gegen wesentliche Grundrechte der Mitglieder einer ganzen Berufsgruppe und fordert die sofortige Streichung jeglicher Meldepflicht und Zwangslistung von Sexarbeiter/innen aus dem Gesetzesentwurf. Stattdessen fordern sie die Anerkennung von Prostitution als Erwerbsarbeit und eine vollständige rechtliche Gleichstellung von Sexarbeiter/innen.

»Die gesetzliche Meldepflicht diskriminiert, stigmatisiert und kriminalisiert Sexarbeiter/innen und setzt wesentliche Grundrechte für Angehörige dieser Berufsgruppe außer Kraft. Man spricht bei Prostitution ja immer wieder gerne vom ›ältesten Gewerbe der Welt‹. Sexarbeit muss endlich rechtlich umfassend als Erwerbsarbeit anerkannt und anderen Formen der Erwerbsarbeit gleichgestellt werden«, erklärt Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

Das Argument von Union und SPD, die gesetzliche Meldepflicht ermögliche Sexarbeiter/innen den Zugang zu Angeboten und Beratung, lassen die PIRATEN nicht gelten.

»Stellen wir uns mal vor, die Große Koalition würde Ärzte oder Bürofachangestellte gesetzlich dazu verpflichten, sich beim Meldeamt zu melden, um sie über ihre Rechte und Pflichten informieren zu können. Das ist absurd! Wozu gibt es denn Berufsverbände? Wir empfehlen Frau Schwesig dringend, sich einfach mal mit den Verbänden der Sexarbeiterinnen zu unterhalten«, kritisiert Körner weiter.

Weiterhin warnen die Piraten vor Regelungen, die in ähnlicher Form noch aus der Zeit des Nationalsozialismus bekannt sind.

»Wir müssen uns das mal bewusst machen: Die letzte staatlich verordnete Erfassung von Prostituierten erfolgte im Runderlass des Reichsinnenministers von 1939. Ich denke, dahin möchte niemand zurück. Wir brauchen keine neuen Überwachungsparanoia, schon gar keine, die am Ende aus schlichter Prüderie erwachsen ist«, so Körner weiter.

Bereits im Juli diesen Jahres hat der Doña Carmen e.V., ein Verein für die Rechte von Prostituierten, 4 Thesen gegen die Meldepflicht von Prostituierten veröffentlicht [1].

Quellen:
[1] 14 Thesen des Doña Carmen e.V. gegen die Meldepflicht für Prostituierte: http://www.donacarmen.de/?p=489