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Fall der Drei-Prozent-Sperrklause großer Schritt zu mehr Demokratie

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Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Drei-Prozent-Hürde für die Europawahlen erklärt Thorsten Wirth, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

»Das Verfassungsgericht hat uns PIRATEN heute Recht gegeben: Sperrklauseln sind bei den Europawahlen verfassungswidrig. Wir sind deshalb natürlich sehr froh über die Entscheidung.
Mit der heutigen Entscheidung des Gerichts ist gewährleistet, dass bei der kommenden Europawahl nicht wieder – wie vor fünf Jahren – ein erheblicher Teil der Wählerstimmen unter den Tisch fällt. Eigentlich müsste es aber Aufgabe der Politik sein, die Legitimität der Europawahlen zu stärken, anstatt durch fragwürdige Wahlgesetze die eigene Machtposition stärken zu wollen.
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Julia Reda, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland für die Europawahlen ergänzt:

»Selbst die Regierungsparteien dürften von diesem Urteil kaum überrascht sein, schließlich warnte eine interne Stellungnahme des Bundesinnenministeriums bereits 2011 davor, dass auch eine Drei-Prozent-Hürde von Karlsruhe kassiert werden würde. Eine Stellungnahme zur Realisierung der Hürde, in der Juristen eine Hürde für nicht umsetzbar hielten, wird vom Bundesinnenministerium mit einen Verweis auf das Urheberrecht aus der breiten Öffentlichkeit gehalten.
Nach dem heutigen Urteil ist aber klar, dass sich keiner über das Prinzip der Chancengleichheit hinwegsetzen und den Willen von Millionen Wählerinnen und Wählern ignorieren darf.
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Quelle:

[1] https://fragdenstaat.de/presse/2014-01-21-bmi-mahnt-fragdenstaat-ab/