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Wer hat Angst vor PIRATEN?

Nachdem PIRATEN Anfang des Jahres vor dem Hamburgischen Landesverfassungsgericht die 3%-Hürde bei Bezirkswahlen gekippt haben, findet sich nun in der Hamburger Bürgerschaft eine große Koalition aus SPD, CDU und Grünen, die diese undemokratische Zugangshürde mit einer Verfassungsänderung wieder einführen wollen. Auf einer Pressekonferenz am vergangenen Freitag kündigten die Antragsteller eine Verfassungsänderung noch „rechtzeitig“ vor den Wahlen im Mai an. Die Piratenpartei Hamburg wird alle Mittel – vom Volksentscheid bis zur Verfassungsklage und Wahlanfechtung – nutzen, um diesen massiven Eingriff in das Wahlrecht zu verhindern.

Bei den letzten Bezirkswahlen 2011 zogen die PIRATEN mit 4,7% im Bezirk Mitte und einem Direktmandat bei 2,8% im Bezirk Bergedorf in die dortigen Bezirksversammlungen ein. Aufgrund der damals bestehenden 3%-Hürde konnten die den PIRATEN rechnerisch zustehenden Mandate nicht besetzt werden (Altona: 2,4%, Eimsbüttel: 2,9%, Nord: 2,6%, Harburg: 2,8% ). Dadurch wurde der Einzug mehrerer Abgeordneter der PIRATEN, aber auch einiger weiterer z.B. der Freien Wähler trotz Wählerauftrag verhindert. Dagegen erhob der Eimsbütteler Wähler und Pirat Dietmar Brinkmann Beschwerde und bekam im Januar 2013 vom Verfassungsgericht recht, die 3%-Hürde war erfolgreich gekippt.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Beschneiden der demokratischen Grundsätze der Wahl- und Chancengleicheit nur gegen die Gefahr der Handlungsunfähigkeit von Parlamenten bzw. Regierungen abgewogen werden dürfte. In Bezirksversammlungen jedoch, die keine Parlamente, sondern Verwaltungsausschüsse sind und auch keine Regierung stellen, also keine Gesetzgebungskompetenz – nicht einmal Haushaltskompetenz – haben, ist dies nicht gerechtfertigt. Eine Zersplitterung, die zur Handlungsunfähigkeit führen könnte, ist unwahrscheinlich, nicht relevant und kann leicht aufgefangen werden. Funktionsstörungen sind nicht zu erwarten.

Genau mit solchen, von ihnen herbeifantasierten Funktionsstörungen begründen die Antragsteller nun aber ihren Plan zur Einschränkung demokratischer Grundsätze durch Wiedereinführung der Zugangshürde. Die Feststellung des Verfassungsgerichtes, dass die Bezirke gar nicht genug Kompetenzen haben und Funktionsstörungen, so sie denn wider Erwarten auftreten sollten, nicht relevant wären, wischen die Antragsteller mit bloßen unkonkreten Absichtserklärungen, die Bezirke in Zukunft stärken zu wollen, vom Tisch.

Gregor Hackmack von Mehr Demokratie e.V. betont, dass es außer in Berlin in keinem deutschen Kommunalparlament eine Zugangshürde gibt und sich dies auch bewährt hat. Er fasst die Situation in Hamburg bei Herbert Schalthoff in seiner Talkshow beim Sender Hamburg1 treffend zusammen:

„Es kann ja nicht sein, dass die Wähler unterschiedlich behandelt werden, je nachdem, welche Partei sie wählen. Und jetzt, sechs Monate vor der Wahl, die politischen Gegner aus den Bezirksversammlungen heraushalten zu wollen, das finden wir nicht in Ordnung. Aus unserer Sicht ist das verfassungswidrig! Das Verfassungsgericht hat gesagt, dass unter bestimmten Bedingungen, […] wenn die Bezirksversammlungen nicht mehr handlungsfähig sind, weil zu viele kleine Parteien vertreten sind, dann könnte man darüber nachdenken, gegen den Grundsatz der Wahlfreiheit abzuwägen. Diese Funktionsstörungen sind aber noch nie irgendwo eingetreten. CDU, SPD und Grüne haben breite Mehrheiten in den Bezirksversammlungen, es ist unvorstellbar, dass sie sich nicht einigen können […]. Hier geht es darum den politischen Gegner aus den Bezirksversammlungen herauszuhalten!“

SPD, CDU und Grüne offenbaren hier ein unglaubliches Demokratie- und Verfassungsverständnis. Betrachtet man die Zusammensetzung der Hamburger Bezirke, wie sie nach den letzten Wahlen ohne 3%-Hürde ausgesehen hätten, wäre nirgendwo eine Zersplitterung, die eine Handlungsunfähigkeit befürchten ließe, aufgetreten. Diese Verfassungsänderung würde sich direkt gegen den wahrscheinlichen Einzug von PIRATEN in alle Bezirksversammlungen wenden. Dies würde aber keinesfalls die Funktionalität der Bezirksversammlungen, allenfalls die übliche Einigkeit unter den großen Parteien stören. Dafür ist eine Opposition aber nun mal da.

Die Piratenpartei wird sich nun mit Mehr Demokratie e.V. über ein weiteres Vorgehen beraten und weitere Verbündete für ein fakultatives Referendum mit anschließendem Volksentscheid suchen. Dafür müssten innerhalb von drei Monaten 32.000 Unterschriften gesammelt werden.

„Wir sind uns zwar ziemlich sicher, dass wir PIRATEN diesmal auch mit 3%-Hürde in alle Bezirksversammlungen einziehen, in den meisten Bezirken auch über 5% kommen und damit Fraktionen bilden werden, trotzdem werden wir dieses undemokratische Vorhaben der großen Parteien nicht hinnehmen“, sagt Sebastian Seeger, Vorsitzender der Hamburger PIRATEN. „Die Begründung für das Vorhaben ist an den Haaren herbeigezogen, in sich widersprüchlich und zum Teil einfach unwahr.“

2 Kommentare zu “Wer hat Angst vor PIRATEN?

  1. Bernhard Kaiser

    Drücke Euch die Daumen. Werde mithelfen, wenn es nötig wird.

  2. CDU Wähler

    Wer hat Angst vor den Piraten ?

    Niemand würde ich mal sagen, wer nimmt so eine 1.5% Kindergartenpartei wo nur gezankt und shitstorm gemacht wird schon ernst ?

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