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Keine weiteren Gespräche über Freihandelsabkommen vor Klärung der Kooperation zwischen NSA und BND

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
sehr geehrte Regierungsmitglieder!

Die Piratenpartei will nicht länger zuschauen, wie Sie und die Bundesregierung versuchen, auch nach den neuesten Enthüllungen von Edward Snowden über die Zusammenarbeit der NSA mit dem BND die Situation auszusitzen. Die Bürger haben ein Anrecht darauf, zu erfahren, was die Bundesregierung über die Aushebelung der Grundrechte durch die Überwachungsprogramme wusste. Dies gilt insbesondere, als gegenwärtig mit den USA über ein Freihandelsabkommen verhandelt wird. Nach Auffassung der Piratenpartei müssen diese Fragen geklärt werden, bevor über ein solches Abkommen eine Entscheidung getroffen werden kann.

Um für Klarheit und Transparenz zu sorgen, richtet die Piratenpartei folgende Fragen an die Bundesregierung:

1.
Welche Abkommen und sonstigen Vereinbarungen bestanden oder bestehen mit anderen Ländern hinsichtlich geheimdienstlicher oder militärischer Spionage- und Überwachungsaktivitäten in Deutschland und im Internet?

2.
Die Deutsche Post AG fotografiert alle Empfängeradressen der von ihr transportierten Sendungen ab. Seit wann geschieht das, für wie lange werden die gewonnenen Daten gespeichert und welche Dienste haben unter welchen Bedingungen darauf Zugriff? Wie viele Anfragen derartiger Daten wurden in den letzten fünf Jahren durch deutsche und ausländische Dienste getätigt und wie viele davon beantwortet? Besteht eine Benachrichtigungspflicht der Betroffenen?

3.
Welche konkreten Schritte hat die Bundesrepublik in den letzten 12 Jahren unternommen, um die Aufforderungen [1] des Europäischen Parlaments von 2001 im Rahmen der Debatte um das globale Abhörprogramm »Echelon« an die EU-Mitgliedsstaaten umzusetzen und eine lückenlose Aufklärung der Überwachungsprogramme zu gewährleisten?

»Das Europäische Parlament betont die Tatsache, dass es auf der Grundlage der durch den Nichtständigen Ausschuss eingeholten Informationen keinen Zweifel mehr daran gibt, dass ein globales Abhörsystem existiert, das unter Beteiligung der Vereinigten Staaten, des Vereinigten Königreichs, Kanadas, Australiens und Neuseelands im Rahmen des UK/USA-Abkommens betrieben wird; …«

4.
Wie viele Datenaustauschabkommen oder gemeinsame Datenbanken und Schnittstellen bestehen neben dem Austausch von Fluggastdaten (Passenger Name Records), Bankdaten und Überweisungen (SWIFT), DNS- und Fingerabdruckdatenbanken? Welche dieser Abkommen erlauben den USA, automatisiert und ohne Prüfung im Einzelfall auf die Daten deutscher Dienste zuzugreifen?

5.
Haben deutsche Geheimdienste oder Strafverfolgungsbehörden Telefongespräche oder Datenverkehr in Deutschland abgefangen und an ausländische Dienste vollständig oder gefiltert weitergeleitet? Gab bzw. gibt es eine Zusammenarbeit zwischen deutschen und ausländischen Geheimdiensten in Bezug auf den Ankauf, die Entwicklung oder die Beschaffung von Soft- und Hardware zu Zwecken der Telekommunikationsüberwachung, und wenn ja, in welcher Form?
Wird von Bundesbehörden Deep Packet Inspection betrieben, oder liegen Ihnen Erkenntnisse zu einer für diesen Zweck geeigneten Software in Deutschland vor? Toleriert die Bundesregierung auf deutschem Staatsgebiet Fernmeldeüberwachung durch ausländische Geheimdienste?

6.
Seit wann ist deutschen Behörden – z. B. dem Verfassungsschutz oder dem Bundesnachrichtendienst – die Existenz von Systemen bekannt, die nach dem Prinzip von PRISM, Boundless Informant, Tempora oder ähnlichen Überwachungsprogrammen arbeiten? Sind das Bundesinnenministerium, die Bundesregierung und die G10-Kommission darüber informiert, dass Systeme der Massentelekommunikationsüberwachung zur Überwachung des weltweiten Datenverkehrs eingesetzt worden sind, und wenn ja, seit wann?

7.
a) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Behörden des Bundes Daten aus PRISM
oder ähnlichen Spionageprogrammen erhalten, verwertet und/oder weitergegeben haben?

b) Wenn die Bundesregierung oder Behörden des Bundes nachrichtendienstliche Daten erhalten haben:
Welche Behörden hatten Zugriff auf die Daten und auf aus den Daten erstellte Berichte?
Wie sah der behördeninterne Dienstweg vor, mit derartigen Daten umzugehen? Gibt es eine vorgeschriebene Dokumentation zum Umgang mit den aus ausländischen Quellen erlangten Daten?
Wurden Datennutzung und -weitergabe nachvollziehbar dokumentiert?

c) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Daten aus PRISM, Tempora oder ähnlichen geheimdienstlichen Spionageprogrammen im Rahmen des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ), des Gemeinsamen Internet-Zentrums (GIZ), des Gemeinsamen Analyse- und Strategiezentrums illegale Migration (GASIM) oder auf anderem Wege an Polizeibehörden oder sonstige nicht geheimdienstliche Behörden des Bundes oder der Länder weitergegeben wurden?

8.
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Behörden des Bundes oder Unternehmen mit Beteiligung des Bundes Daten für PRISM, Tempora oder ähnliche US-Spionageprogramme durch aktive Mitarbeit wie beispielsweise die Herausgabe von Nutzerdaten oder die Einrichtung von elektronischen Schnittstellen zum Datenzugriff beliefert haben?

9.
Deutschland ist laut »Boundless Informant« in Europa am stärksten von der Überwachung der NSA betroffen. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Bürger, Unternehmen und Behörden vor PRISM und anderen Überwachungsprogrammen ausländischer Regierungen zu schützen?

10.
Welche Konsequenzen werden durch die Bundesregierung und das Bundesinnenministerium in Bezug auf die zukünftige Zusammenarbeit der europäischen Geheimdienste aus der Enthüllung eines französischen Spionageprogramms gezogen?

11.
Welche Bemühungen gibt es seitens der Bundesregierung, die durch die Enthüllungen rund um Tempora aufgetretene Problematik der überwachten Transatlantikkabel zu lösen?

12.
Welche Maßnahmen werden unternommen, um Bürger und Unternehmen beim Umgang mit Verschlüsselungs- und Sicherheitsmaßnahmen zu unterstützen und sie zu informieren?

13.
Welche diplomatischen Konsequenzen wird diese Affäre haben? Wie will die Bundesregierung der Forderung der Bürger nach einem Ende der Überwachung durch ausländische Geheimdienste Nachdruck verleihen, währenddessen sie selbst Überwachung im eigenen Land ausbaut und noch nicht abschließend geklärt ist, ob sie selbst abgehört wurde?

Der stellvertretende Bundesvorsitzende und Bundestagskandidat der Piratenpartei Deutschland Markus Barenhoff fordert die Bundesregierung auf: »Die durch Edward Snowden im Guardian öffentlich gemachten Details der globalen Überwachungsprogramme hätte die Bundesregierung zum Anlass nehmen können, die Bürger über Tätigkeiten eigener Geheimdienste zu informieren und über die Vorgehensweise anderer Dienste aufzuklären. Stattdessen aber mauert die Bundesregierung, will von nichts gewusst haben und versucht mit Vernebelungsmanövern wie der ›Mindestspeicherfrist‹ von der Schwere der vorliegenden Problematik abzulenken. Lieber unterstellt man den verbündeten Geheimdiensten, ohne Wissen der deutschen Regierung gehandelt zu haben. Dieses Verhalten beschädigt das Verhältnis zu unseren NATO-Partnern – wie wir finden, ein zu hoher Preis für Frau Merkels Umfragewerte. Wir appellieren an die Bundesregierung, endlich die Wahrheit zu sagen, bevor der Schaden noch größer wird.«

Markus Drenger, Mitglied der AG Netzpolitik und Listenkandidat der Piratenpartei aus Hessen, fügt hinzu: »Nach dem Bericht der EU aus dem Jahr 2001 war allen bekannt, dass die USA, Großbritannien und andere Staaten ein globales Abhörsystem betreiben. Auf die Aufforderung des EU-Parlaments, eine wirksame Kontrolle der Geheimdienste in Deutschland einzurichten, haben im Laufe der Jahre jedoch weder die rot-grüne noch die Große noch die schwarz-gelbe Koalition reagiert. Stattdessen ist mit der Bestandsdatenauskunft mittlerweile ein deutsches PRISM eingeführt worden, das den Geheimdiensten eine Hintertür in jeden Internetdienst öffnen soll.

Markus Kompa, Rechtsanwalt und Listenkandidat der Piratenpartei Deutschland aus Nordrhein-Westfalen, fordert den sofortigen Stopp von Bau und Betrieb von Abhörzentralen der NSA in Deutschland: »Die Bespitzelung der deutschen Bevölkerung ist ein klarer Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis aus Artikel 10 des Grundgesetzes. Jegliche Toleranz oder gar Beteiligung deutscher Dienststellen beim Ausspionieren der deutschen Bevölkerung durch Geheimdienste anderer Staaten ist damit eindeutig verfassungswidrig. Kein souveräner Staat kann es sich bieten lassen, von Freunden ausgespäht zu werden. Die Vorstellung, die NSA sei aufgrund ihrer exzessiven Überwachung über die Schwächen etwa von Politikern, Spitzenbeamten usw. informiert und könne diese unter Druck setzen, ist unerträglich.«

[1] echelon 5.9.2001 http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P5-TA-2001-0441+0+DOC+XML+V0//DE