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Überwachungsstaat, scheibchenweise

Die aktuellen Entwicklungen um den Skandal mit PRISM und TEMPORA zeigen uns, dass der Albtraum vom Überwachungsstaat in Europa und USA bereits Realität geworden ist. Vergeblich wartet man darauf, dass die Regierung sich empört und Druck gegen diese Überwachungsmethoden macht.

Nein, statt dessen bastelt man hierzulande an dem eigenen Überwachungsstaat. Heute ist das Bestandsdatengesetz in Kraft getreten. Mit der Bestandsdatenauskunft können Polizei und Geheimdienste ab sofort sehr persönliche Informationen von Mobiltelefonbesitzern und Internetnutzern abrufen dürfen und das automatisiert und ohne größere rechtliche Hürden. Das Bestandsdatengesetz ist dabei nur eines von vielen nach und nach eingeführten Gesetzen, die unsere freiheitlichen Grundrechte aushöhlen. Grundrechte, für die Generationen vor uns gekämpft und zum Teil ihr Leben gelassen haben.

Alles nur Hysterie? Wollen wir einmal einen Blick auf den Zeitstrang der letzten 15 Jahre werfen:

1998 (SPD / Grüne)

Großer Lauschangriff
Satellitenüberwachung GEMS
Teilweise Aufhebung des Bankgeheimnisses
2002 (SPD / Grüne)

IMSI-Catcher zur Bestimmung des Standortes und zum Erstellen eines Bewegungsprofils von Personen nach auf Rechtsgrundlage § 100i der Strafprozessordnung
Rasterfahndung (es wurden 8.3 Millionen Menschen erfasst und dabei 1.689 muslimische (Ex-)Studenten überprüft. Ergebnis: 0 Terroristen gefunden)
2005 (SPD / Grüne)

E-Mail-Überwachung (37.000.000 gefilterte E-Mail und 213 verwertbare Hinweise – das ist eine Erfolgsquote von 0.000575 %)
Biometrischer Reisepass
2006 (SPD / CDU)

Anti-Terror-Datei
Stille SMS
2008 (SPD / CDU)

Vorratsdatenspeicherung (inzwischen vom Bundesverfassungsgericht gestoppt)
Staatstrojaner (Quellen-TKÜ) (inzwischen vom Bundesverfassungsgericht gestoppt)
Funkzellenabfrage
2011 (CDU / FDP)

Nationales Cyber-Abwehrzentrum
sowie auf EU Ebene:

INDECT
ADABTS
SAMURAI
uva
Die Behörden besitzen also bereits eine ganze Auswahl an Maßnahmen, die sie im Ermittlungsfall anwenden können. Erfolgsquoten im Nullkommabereich zeigen, dass hier oftmals die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben ist. Dieser Einschätzung folgt regelmäßig auch das Bundesverfassungsgericht. Ein Überwachungsgesetz nach dem anderen musste nachgebessert werden oder wurde bereits ganz gekippt. Mit dem neuen Gesetz zur Bestandsdatenauskunft können Geheimdienste, Zoll und Polizei noch einfacher Zugriff auf die bei Telekommunikationsdienstleistern gespeicherten Bestandsdaten bekommen. Bereits bei Ordnungswidrigkeiten haben Behörden ab sofort Zugriff auf private Daten (Name, Adresse, Kontodaten, Geburtsdatum; aber auch PIN- und PUK-Nummer des Smartphones oder Handys, IP-Adresse, Mailaccounts und digitale Adressbücher).

Sprich:

bei Falschparken
bei lauter Musik mit Nachbarschaftsbeschwerde
bei Rauchen auf dem Bahnhof
oder beim Blockieren von Nazidemos
Die erste Version des Gesetzesentwurfes musste nach einer Klage von Piratenpolitiker Patrick Breyer bereits nachgebessert werden. Das Bundesverfassungsgericht mahnte hierbei bereits ausdrücklich: wird der Besucher einer bestimmten Internetseite mittels der Auskunft über eine IP-Adresse individualisiert, weiß man nicht nur, mit wem er Kontakt hatte, sondern kennt in der Regel auch den Inhalt des Kontakts. Die Identifizierung von Internetnutzern stellt damit einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff dar, weil sie die personenbezogene Nachverfolgung des Inhalts der abgerufenen oder geschriebenen Texte und Daten im Internet erlaubt.
Es gibt keine klaren Bestimmungen und damit auch keine wirksame Kontrolle über diesen Datenzugriff. Ebenso wenig wird der Betroffene über einen Zugriff informiert. Damit verstößt das Bestandsdatenauskunftsgesetz gegen die Grund- und Persönlichkeitsrechte, gegen die Unschuldsvermutung und gegen das Recht auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung. Es wird argumentiert, dass die Behörden dringend eine solche BDA brauchen, damit ihre Arbeit erleichtert wird. Natürlich ist es wesentlich bequemer für Ermittler, wenn sie auf alle Daten irgendwie Zugang haben. Die Arbeit von staatlichen Ermittlern DARF aber nicht bequem sein. Sie darf nicht einfach sein! Und schon gar nicht, wenn der Verdächtige nicht einmal darüber informiert wird, dass er sich im Zweifelsfall dagegen wehren kann. Hier entsteht ein massives Rechts-Ungleichgewicht zwischen Behörden und Individuum.

Die Realität zeigt, das Schutzmaßnahmen wie der Richtervorbehalt nicht funktionieren: Die stille SMS (Stealthy Ping) wurde von 2006 bis 2011 fast 1,7 Millionen Mal angewandt. In Berlin (Friedrichshain) gab es massenhaft Funkzellenabfragen z.B. um die Liebigstraße 14 – wegen brennenden Autos. Hier gab es gezielte Ermittlungen nach einem Anfangsverdacht, der sich nie bestätigte. Funkzellenabfrage hatte auch den Richtervorbehalt – wurde letztendlich aber zu einer Routinemaßnahme, die regelmäßig Gesetze verletzte. Im Rahmen einer Nazi-Gegenkundgebungen in Dresden wurden bei einer Funkzellenabfrage hunderttausende Verbindungsdaten von Demo-Teilnehmern und Unbeteiligten gespeichert und ausgewertet. Die Rechtfertigung dieser Maßnahme lautete: “Die Polizei wollte herausfinden, ob bestimmte Personen, von denen Handynummern bekannt sind, sich am fraglichen Ort aufgehalten haben.” Im Zuge dessen kam es zu einem Ermittlungsverfahrens wegen “Behinderung einer angemeldeten Demonstration”. Mit der Bestandsdatenauskunft hätte die Polizei damals dann auch gleich die PIN für das konfiszierte Handy anfordern und damit auf die komplette persönliche Kommunikation des Betroffenen zugreifen können. Besonders brisant: es handelte sich seinerzeit um einen Mitarbeiter einer Regierungsopposition. Die Frage ist, wer soll hier eigentlich vor wem geschützt werden?

Wo Möglichkeiten existieren, existiert auch Missbrauch. Und selbst wenn wir der aktuellen Bundesregierung trotz allem noch vertrauen sollten – Gesetze existieren über eine Legislaturperiode hinaus. Ich muss also auch Vertrauen in alle Regierungen haben, die in der Zukunft noch kommen könnten. Es gibt viele Dinge, an denen man rütteln kann; unsere freiheitlichen Grundrechte gehören NICHT dazu! In einer demokratischen Gesellschaft sind unsere Grundrechte das höchste Freiheitsgut und Kapital, das wir besitzen. Wir alle haben höchstwahrscheinlich nichts zu verbergen.

Aber wir haben etwas zu bewahren: eine freie Gesellschaft.

Autorin: Cornelia Otto

1 Kommentar zu “Überwachungsstaat, scheibchenweise

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