Das Schanzenviertel wurde ab dem 01. Juni zum Gefahrengebiet erklärt. Damit kann die Polizei zwischen 13:00 und vier Uhr morgens ohne Anlass oder begründeten Verdacht Anwohner und Passanten kontrollieren, durchsuchen, Aufenthaltsverbote aussprechen und Menschen in Gewahrsam nehmen. Die falsche Hautfarbe, ein falscher Kommentar oder einfach eine Nase, die den freundlichen Beamten nicht passt, reichen für ein Anhalten, eine Identitätsfeststellung und eine Taschenkontrolle. Wer sich beklagt, bekommt einen Platzverweis oder wird in Gewahrsam genommen. Dies wollte die Polizei eigentlich geheim halten, um einen Überraschungseffekt zu erzielen wie die taz [1] berichtet. Ziel dieser Repressionen ist es, den Drogenhandel, gemeint ist der Kleinhandel mit Cannabis, einzudämmen. Die Rechtfertigungen sind regelmäßig hohle Phrasen wie „Lageerkenntnisse zur Drogenkriminalität“. Auch diesmal geht es um den sinnlosen Drogenkrieg von Politik und Polizei im Interesse der „Aufwertung“ des Stadtteils.

Dass damit Drogenhandel nicht zu unterbinden ist, sieht die Polizei längst selbst ein: “ …eine Auflösung des Handels ist allein durch polizeiliche Maßnahmen nicht zu erreichen.“ sagte laut taz selbst der ehemaliger Leiter des zuständigen Polizeikommissariats Schneider. Und auch eine Eindämmung lässt sich so nicht erreichen, wie das aktuelle Beispiel zeigt: Durch die über Monate fast täglichen Razzien im Florapark hat man genau das Gegenteil erreicht von dem, was man eigentlich wollte: Die Szene hat sich über das gesamte Schanzenviertel verstreut, so dass man nun – nach dieser wirren Logik – ständig Razzien im gesamten Stadtteil gegen jeden durchführen „muss“. Genau dies hatten die PIRATEN, zuletzt anlässlich des Hamburger Hanftages, prognostiziert, und so ist es jetzt gekommen. Dieses Beispiel zeigt einmal mehr, dass die auch in Hamburg über Jahrzehnte geübte Praxis der Vertreibung keinen Erfolg zeigt. Im Gegenteil: die Gesamtbevölkerung steht am Ende unter Generalverdacht. Der Krieg gegen Drogen ist gescheitert, was wir brauchen ist ein Ende der Prohibition und einen regulierten Markt.

Dürfen die das?

Ja, seit der CDU-Senat 2005 das „Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei“ (PolDVG) ausgeweitet hat. Danach kann die Polizei selbst, ohne parlamentarischen Auftrag, Gefahrengebiete ausrufen, um sich selbst weitgehende Befugnisse zu verleihen. Weder Schwarz-Grün noch die SPD haben dies je zurücknehmen wollen. [2]

Passiert das oft?

Immer wieder werden Gefahrengebiete ausgerufen, manchmal befristet zu bestimmten Anlässen, manchmal über Jahre. Das Schanzenviertel war überdurchschnittlich oft Ziel dieser Repression. Polizei und Innenbehörde legen dabei keinerlei Wert auf Transparenz und würden die Existenz der Gefahrengebiete am liebsten für sich behalten.

Die Piratenpartei sagt: Schluss mit Generalverdacht, Schluss mit Kontrollwahn! Unschuldsvermutung und Privatsphäre schützen! [3]

Drogen legalisieren – Konsumenten schützen [4]

Ein Artikel von Andreas Gerhold

[1] https://www.taz.de/!117659/
[2] Gesetzesgrundlage: http://content.klemmpartner.de/doc/445.sog_poldvg.pdf (S. 27ff.)
[3] Landesprogramm Innere Sicherheit: https://wiki.piratenpartei.de/HH:Landesprogramm/Innere_Sicherheit
[4] Drogen- und Suchtpolitik: http://wiki.piratenpartei.de/Parteiprogramm#Drogenpolitik

1 Kommentar zu “Schanze: Polizeistaat täglich von 13:00 – 04:00 Uhr

  1. Ralf Preißner

    Schanze: Polizeistaat täglich von 13:00 – 04:00 Uhr
    Dürfen die das?

    Ja, seit der CDU-Senat 2005 das „Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei“ (PolDVG) ausgeweitet hat. Danach kann die Polizei selbst, ohne parlamentarischen Auftrag, Gefahrengebiete ausrufen, um sich selbst weitgehende Befugnisse zu verleihen. Weder Schwarz-Grün noch die SPD haben dies je zurücknehmen wollen. [2]

    Seit Ihr sicher das das juristisch in Ordnung ist? Es widerspricht dem Recht das Europäer nicht verpflichtet sind Ausweise bei sich zu tragen. Die Schanze ist nicht mal als besonderes Gebiet gekennzeichnt. Ich bin der Meinung das dieses Gesetzrechtswidrig ist. Selbst in der Bahn gab es ja schon Problem und wurde juristisch gerügt als.

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