Am 18. April 2013 wird der Innenausschuss des Bundesrats [1] über Datenabfragen bei Telekommunikationsanbietern durch Polizei, Bundeskriminalamt und Geheimdienste beraten. Die Piratenfraktionen haben eigene Anträge eingebracht, um das Gesetz im Bundesrat zu stoppen. Am 27. April werden erneut Proteste gegen das umstrittene Gesetz stattfinden [2]. Anfang Mai könnte der Bundesrat endgültig über die Bestandsdatenauskunft (BDA) abstimmen.

Die Neuregelung des ursprünglich rot-grünen Gesetzes wurde durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Januar 2012 nach einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde notwendig. Geklagt hatte Patrick Breyer, Fraktionsvorsitzender der Piratenpartei Schleswig-Holstein [3]. Sollten sich alle 33 Ländervertreter aus den Landesregierungen mit rot-grüner oder rot-roter Zusammensetzung enthalten und ein einziges weiteres Land sich diesen Enthaltungen anschließen, ist das Gesetz in dieser Form im Bundesrat gescheitert. Das SPD-regierte Hamburg könnte zum Zünglein an der Waage werden [4].

Katharina Nocun, Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei, fasst die Kritikpunkte der Piratenpartei zusammen: »Wir wollen neue Verhandlungen im Vermittlungsausschuss erwirken, da dieses Gesetz eine Bedrohung für die Grundrechte darstellt. Dieser Gesetzentwurf zeugt insgesamt von einem tiefen Misstrauen des Staates gegen seine Bürger. Bereits bei Ordnungswidrigkeiten und ohne konkreten Verdacht sollen schwerwiegende Eingriffe in die Privatsphäre erlaubt werden. Bestandsdatenauskunft – das ist eine Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür.«

Die Landtagsfraktionen der Piraten in Schleswig-Holstein, Berlin und Nordrhein-Westfalen haben Anträge eingereicht, in denen die Landesregierungen aufgefordert werden, das Gesetz im Bundesrat in dieser Form abzulehnen. In NRW wird die Anhörung des Piraten-Antrages am 18. April stattfinden [5]. Bei einer Zustimmung des Bundesrats zu dem umstrittenen Gesetz müssten auch die jeweiligen Landesgesetze für Polizei und Verfassungsschutz geändert werden.

»Bei der Bestandsdatenauskunft wird sich zeigen, ob Rot-Grün ähnlich wie beim Leistungsschutzrecht umkippt und Bürgerrechte wieder einmal zur Verhandlungsmasse erklären wird. Die etablierten Parteien begreifen die Bedeutung von Zugangscodes und IP-Adressen für die Privatsphäre im Kommunikationszeitalter anscheinend nicht. Der Zugriff auf derartige Daten wiegt mindestens so schwer wie eine Wohnungsdurchsuchung – wenn nicht gar schwerer –, da hier intimste Gedanken und Kommunikation der Betroffenen offen gelegt werden. Die Bestandsdatenauskunft ist außerdem ein Beispiel dafür, dass verfassungswidrige Grundrechtseinschränkungen ganz bewusst durchgewunken werden [6]«, so Nocun weiter.

Bei dem Gesetz zur BDA geht es darum, wann Polizei, Bundeskriminalamt, Zoll und Geheimdienste auf die bei den Telekommunikationsanbietern hinterlegten Kundendaten zugreifen dürfen. Bestandsdaten sind bei unseren Anbietern gespeicherte Angaben zur Person. Dazu zählen aber auch Passwörter und Zugangsdaten für das Mobiltelefon (PUK), die einen Zugriff auf Nachrichten, Mailbox und Adressbücher ermöglichen.

Quellen:
[1] https://www.bundesrat.de/cln_320/nn_9086/SharedDocs/Auschuesse-Termine-To/in/termine-to/2013-04-18.html?__nnn=true
[2] http://bda.protestwiki.de/wiki/Orte#27.04.2013
[3] http://www.daten-speicherung.de/data/anwalt-berlin-tkg-verfassungsbeschwerde.pdf und http://www.patrick-breyer.de/?p=159
[4] http://bestandsdatenauskunft.de/?p=235
[5] https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-1467.pdf
[6] http://www.daten-speicherung.de/index.php/ueberwachungsgesetze/