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Bezirkswahlen: Verfassungsgericht entscheidet über Drei-Prozent-Klausel

Am 9. November 2012 um 10 Uhr verhandelt das Hamburgische Verfassungsgericht über die Drei-Prozent-Hürde bei Bezirkswahlen. Ein Mitglied der Piratenpartei Hamburg hatte Wahlbeschwerde eingelegt, um die Sperrklausel überprüfen zu lassen. Der Grund: Die jetzige Regelung verstößt womöglich gegen die vom Grundgesetz gebotene Stimmgleichheit.

„In einer Einheitsgemeinde wie Hamburg untersteht die Lokalverwaltung dem Senat“, erklärt Burkhard Masseida, Wahlrechtsexperte im Landesvorstand der Piratenpartei Hamburg. „Die Bezirksversammlung wählt keine Regierung und braucht daher auch keine eindeutigen Mehrheiten, die einen derartigen Eingriff in die Gleichheit der Wahl rechtfertigen.“

Ähnlich hat bereits das Bundesverfassungsgericht argumentiert und damit die notwendige Stimmzahl von fünf Prozent bei Europawahlen aufgehoben. In seinem Urteil vom 9. November 2011 stellte der Zweite Senat klar, dass das Europäische Parlament keine Regierung wähle. Damit entfalle das Argument, mit einem Quorum für stabile Mehrheiten sorgen zu müssen. Die nächste Europawahl findet in Deutschland daher ohne Sperrklausel statt.

Nach Ansicht der Piraten soll diese Vereinfachung künftig auch für Bezirkswahlen in Hamburg gelten. Der Einspruch gegen das Wahlergebnis beschränkt sich jedoch vorerst nur auf den Bezirk Eimsbüttel. „Wir wünschen uns eine grundsätzliche Klärung, ob die Sperrklausel zulässig ist oder nicht“, sagt Burkhard Masseida. „Wir wollen keinen nachträglichen Einfluss auf die Sitzverteilungen vor Ort nehmen. Uns geht es darum, die Rechte der Wähler zu stärken.“

Offizieller Beschwerdeführer der Piratenpartei ist Dietmar Brinkmann aus Eimsbüttel. Er wird vertreten von Rechtsanwalt Michael Knobloch, der als Prozessbevollmächtigter bereits vor dem Bundesverfassungsgericht an der erfolgreichen Klage gegen die Sperrklausel von fünf Prozent bei Europawahlen beteiligt war.

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