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Gericht gibt GEMA im ersten Verfahren Recht – Musikpiraten e.V. gehen in Berufung

Das Amtsgericht Frankfurt hat heute der Klage der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) gegen den gemeinnützigen Musikpiraten e.V. in erster Instanz stattgegeben. Die Klage richtete sich gegen eine Musik-CD, die unter Creative Commons-Lizenzen veröffentlicht wurde. Bei einem der veröffentlichten Titel vermutete die GEMA, dass ein GEMA-Künstler beteiligt gewesen sei und zog vor Gericht.

Bruno Kramm, Beauftragter für Urheberrecht der Piratenpartei Deutschland, zeigt sich enttäuscht von der rückwärtsgewandten Haltung des Gerichts:
»Leider hat die GEMA mit Hilfe des reformbedürftigen Urheberwahrnehmungsgesetzes im ersten Schritt die populäre und weltweit anerkannte CC-Lizenz ausgehebelt. Sie demonstriert damit nicht nur die rücksichtslose Praxis eines Kulturmonopolisten gegenüber der bewusst gewählten Anonymität von Urhebern, sondern auch die Reformbedürftigkeit der GEMA-Vermutung. Diese führt in einem Zeitalter zunehmend diversifizierter musikalischer Angebote zu einer ungerechtfertigten Bereicherung der GEMA.«

Die Musikpiraten werden weiter für freie Lizenzmodelle der Urheber kämpfen und in ein Berufungsverfahren gehen. Ungeachtet vom Urteil haben sie eine weitere Musiksammlung mit einem Titel von texasradiofish veröffentlicht – den Free! Music! Sampler 2012.

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