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GEMA verklagt Musikpiraten e.V. wegen Nutzung eines Creative Commons-Songs

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) verklagt den gemeinnützigen Musikpiraten e.V. wegen der Produktion einer CD mit unter Creative Commons-Lizenzen veröffentlichter Musik. Bei einem der veröffentlichten Titel verweigerte die GEMA die Bestätigung, dass der Song GEMA-frei ist, und verklagt nun den Verein vor dem Amtsgericht Frankfurt. Die Musikpiraten begrüßen diesen Schritt, da so die Gültigkeit der CC-Lizenzen im Zusammenhang mit pseudonymen und anonymen Veröffentlichungen erstmalig in Deutschland gerichtlich geklärt werden wird.

Unter dem Motto »FreeMixter« hatte der Verein Juli 2011 zum dritten Mal zu seinem Musikwettbewerb aufgerufen. Gewinnen konnten die Teilnehmer unter anderem die Veröffentlichung ihrer Songs auf einer CD, die in einer limitierten Auflage von 2.000 Stück handnummeriert wurde.

»Die GEMA betont immer wieder, dass Creative Commons-Lizenzen nicht mit ihrem Vertragsmodell vereinbar sind. Trotzdem will sie von uns jetzt Geld für die Produktion einer CD haben, die ausschließlich CC-Material enthält. Ich gehe davon aus, dass das Gericht diese Forderung der GEMA um die Ohren hauen wird«, kommentiert Christian Hufgard, Vorsitzender der Musikpiraten, die Klage.

In der Klageschrift behauptet die GEMA, sie vertrete das gesamte Weltrepertoire an geschützter Unterhaltungs- und Tanzmusik. Nach Ansicht der Musikpiraten ist dies nachweislich falsch, denn die GEMA hat mit weniger als 70 Verwertungsgesellschaften weltweit Wahrnehmungsverträge abgeschlossen. Auch gibt es zahlreiche Portale im Internet, die explizit Musik von Urhebern anbieten, die keine Verwertungsrechte an die GEMA abgetreten haben. Beispiele hierfür sind jamendo.com (über 350.000 Titel), magnatune.com (über 15.000 Titel) und ccmixter.org (über 25.000 Titel). Auf ccmixter.org wurde am 28. Dezember 2010 der Song »Dragonfly« veröffentlicht, über den Anfang Juli in Frankfurt verhandelt werden wird.

»Dragonfly« wurde unter dem Pseudonym »Texas Radio« zum Wettbewerb eingereicht. Dieses Pseudonym wird von den Musikern Electronico und ElRon XChile genutzt, die beide nicht wünschen, dass ihre bürgerliche Identität mit ihrer Tätigkeit als Musiker in der Band texasradiofish verknüpft werden kann. Das deutsche Urheberrechtsgesetz sieht explizit die Möglichkeit der pseudonymen und anonymen Veröffentlichung vor und gewährt so veröffentlichten Werken eine 70-jährige Schutzfrist. Innerhalb dieser sind auch die Lizenzbedingungen der Creative Commons-Lizenzen nach Ansicht der Musikpiraten voll gültig – was eine Lizenzforderung der GEMA kategorisch ausschließt.

»Die Begründung der GEMA, sie könne aufgrund der Nutzung eines Pseudonyms keine Überprüfung vornehmen, ist auch nachweislich falsch. Bereits bei der Anmeldung können Urheber ein Pseudonym angeben, das für die so genannten Einzeichnungen verwendet wird. Wenn ein Pseudonym nicht in Datenbank der GEMA gefunden werden kann, dann darf sie dafür auch kein Geld verlangen«, erläutert Hufgard.

Trotz der anstehenden Klage wird auch 2012 wieder ein Free! Music! Contest durchgeführt werden. Für die am 1. Juli startende Runde konnte der bekannte Schriftsteller Cory Doctorow als Schirmherr gewonnen werden. Der mit zahlreichen Preisen ausgezeichnete Autor veröffentlicht seine Werke seit Jahren unter Creative Commons-Lizenzen und bietet sie direkt auf seiner Webseite zum kostenlosen Download an.

32 Kommentare zu “GEMA verklagt Musikpiraten e.V. wegen Nutzung eines Creative Commons-Songs

  1. Bitte den genauen Termin und Ort bekanntgeben. Anfang Juli in Frankfurt, ist etwas mager.

    • Christian Hufgard

      Auf dem Brief vom Gericht stand der 9. Juli als frühester Termin drauf. Sobald ich genaueres weiss, wird es auf musik.klarmache-zum-aendern.de stehen. 🙂

  2. marco-m-aus-f

    Und an welches Konto kann man Prozesskostenbeihilfe leisten? Wieviel Geld wird dafür voraussichtlich gebraucht?

    • Wir gehen davon aus zu gewinnen – und in dem Fall brauchen wir keinen Cent. Ansonsten ist das Risiko für uns bei ~400€, also recht überschaubar. Wenn wir in erster Instanz verlieren, werden wir vermutlich um Spenden bitten.

  3. Woolsheep

    Juhuuuu 😉

    Endlich hauen die sich selber in die Pfanne……alles Gute und macht Sie fertig 😉

  4. Gib ihnen Saures!

    GEMA gehört in den Knast, damit wir alle freier Atmen können.

  5. Viel Erfolg Musikpiraten! Zeigt es der GEMA!

  6. Damit verstößt der Zwang zum Verzicht auf das eigene, nicht GEMA-kompatible Copyright mindestens gegen Art. 5 GG. Und bestimmt auch gegen zig Weitere, die zum Beispiel die Geschäftsfreiheit betreffen. Wenn das das Gericht hoffentlich genauso sieht, dürfte die GEMA ihr Recht den individuelleren Rechten unterordnen müssen.

  7. 30,000MONKEYS

    Wenn Ihr schon, warum auch immer, behauptet, dass es ohne GEMA den Autoren auf einmal besser gehen wird, dann seid doch wenigstens etwas professioneller im Ton. „Um die Ohren“ wird nämlich vom Gericht gar nichts gehauen. So nimmt Euch niemand ernst.

  8. Bernhard

    Die GEMA fragt nach dem bürgerlichen Namen, weil sie mit ihren Mitgliedern vertraglich vereinbart, dass sie ALLE Kompositionen von der GEMA verteten lassen. Die wollen abgleichen, ob der Künstler mit dem Pseudonym diese Klausel unterlaufen will, weil er gar nicht per CC veföffentlichen darf, und damit dann doch der GEMA die Verwaltung der Rechte zufällt.

    Kommt also darauf an, ob das Gericht findet, dass die GEMA nur dann prüfen kann, wenn sie den bürgerlichen Namen kennt. So schade das wäre: klingt nicht ganz abwegig.

    Das G

  9. Was ist denn nicht professionell daran, einen Kommentar mit „um die Ohren hauen“ zu zitieren? Darf man selbst Kommentare mittlerweile nur noch professionell abgeben? Und überhaupt: Meinst Du nicht eher sachlich? Was ist schon professionell … ich seh gern etwas vom Eifer den eigenen Prinzipien zu folgen! Sehr fraglich für mich, wer hier nicht ernst zu nehmen ist.

  10. Herzlichen Glückwunsch, GEMA getrollt „like a Boss“

  11. 30,000MONKEYS

    Wenn der Vorsitzende des angeklagten Vereins einen Kommentar abgibt, dann ist das kein Kommentar wie der eines Journalisten, sondern eine Stellungnahme.
    Unsachlich seid Ihr Piraten sowieso andauernd. Ich meine aber mit professionell, nicht mit einem Grinsen in einen Gerichtssaal zu gehen und zu meinen, dass man sowieso gewinnt. Wenn das so wäre, bräuchte man keinen Anwalt. Und für Kommentare – die ja so locker sind und so – braucht man keinen Vorsitzenden.
    Mir ist ja egal wie ‚locker‘ jemand redet, aber es ist einfach nicht klug, sich vor einer Verhandlung so aus dem Fenster zu lehnen. „Ich gehe davon aus, dass wir gewinnen“ wäre weniger arrogant und selbstverliebt. Peinlich wär’s, wenn die Musikpiraten verlieren.

  12. Big Brother

    Bernhard hat den wesentlichen Punkt hier völlig richtig erkannt und daher würde ich der Sache, so leid es mir tut, auch eher wenig Chancen geben – solche Dinge sind, soweit ich weiss, auch schon lange geklärt, Quellen kann ich nicht liefern jetzt im Moment, sorry, aber sowas regelt das Vertragsrecht.

    Grundsätzlich ist die Nutzung eines Pseudonyms eher im Zusammenhang mit der Veröffentlichung selbst zu sehen, also z.B. Plakate, auch Plattencover etc. – hier kann der Künstler ein Pseudonym nutzen. Vertragliche Regelungen sind von so etwas ausgenommen, es ist also sehr wahrscheinlich von der GEMA durchaus zu verlangen, dass jemand, der dokumentieren möchte, dass seine Rechte nicht von der GEMA wahrgenommen werden sollen, für diesen Zweck auch seinen Realnamen angibt – warum auch nicht?

    Etwas enttäuschend scheint mir der generelle Ansatz, der hier verfolgt wird – leider geht die ganze Klage an dem grundsätzlichen Alleinherrschaftsanspruch der GEMA vorbei. Für Nicht-Veröffentlicher von künstlerischen Produkten sei hier kurz erklärt: man muss in DE jede Veröffentlichung (Musik / Film/ DVD) VOR der Veröffentlichung von der GEMA absegnen lassen – genauer gesagt muss man sich von der GEMA bescheinigen lassen, dass die enthaltene Musik nicht von Künstlern stammt, die durch die GEMA vertreten werden – sollte es auf dem zu veröffentlichen Werk dennoch ein Musikstück eines GEMA-Künstlers geben, muss man halt einen der Publikation angemessenen und von der GEMA festgelegten Preis bezahlen (auf der GEMA Website nachzulesen).

    Das problematische daran ist: ohne diesen Zettel werden viele Presswerke gar nicht erst loslegen mit der Produktion – die „GEMA-Freigabe“ hat defacto den Status einer „Zensur-Freigabe“ erreicht und ist in nicht wenigen Projekten der einzige Faktor, der eine Veröffentlichung massgeblich verzögert oder gar verhindert (ja, die lassen sich auch noch Zeit dabei).

    Diesen grundsätzlichen Anspruch, vor Veröffentlichung etwas bewerten zu wollen und damit sogar Veröffentlichungen zu verhindern, sehe ich durch das hier provozierte Gerichtsverfahren aber leider überhaupt nicht berührt – es wird hier letztlich um Details zum altbekannten Thema „Künstlernamen im Vertragsrecht“ gehen, was leider völlig an der Sache vorbei geht.

    Bei genauerer Betrachtung stellt sich die Frage, ob überhaut die GEMA hier der richtige Beklagte ist – eigentlich müssten ja, wenn man die Zensur-Parallele verfolgt, die Presswerke verklagt werden, weil sie nicht ohne Gema-Freigabe produzieren wollen – die Gema verhindert ja keine Veröffentlichung, sie stellt nur keine Freigabe aus – und noch genauer betrachtet kann Euer Fall sich genau deshalb sogar zu einem „Pro-Gema-Verfahren“ entwickeln, weil die hier prima aufzeigen können, dass sie ja nicht grundsätzlich die Veröffentlichung verhindern, sondern nur die Kohle für die beteiligten Künstler kassieren wollen, solange nicht zweifelsfrei geklärt ist, dass wirklich keine GEMA-Künstler dabei sind, und im Falle der Nichtbeachtung dieses Anspruches eben hinterher klagen, aber keine Mittel haben, die Veröffentlichung zu verhindern.

    Ihr habt also mit dieser Aktion klar unter Beweis gestellt: die GEMA ist keine Zensur-Behörde. Klasse!

    Zu dem konkreten Fall: ähnliches habe ich auch schon erlebt – es ist in der Tat für den Produzenten eher ärgerlich, wenn die GEMA-Freigabe völlig unnötig dadurch verzögert wird, dass benötigte Informationen nicht geliefert werden – normalerweise fliegt die Person, die so ein Theater macht, sofort raus aus dem Projekt, weil alle anderen darunter zu leiden haben. Selbstverständlich ist es toll, wenn jemand sein Recht auf Pseudonymität in der ÖFFENTLICHKEIT wahren will, aber in Vertrags-Dingen hat das nix zu suchen, denn dann könnte ja jeder auch „Donald Duck“ in seine Verträge schreiben, völlig klare Sache.

    Generell bestätigt diese Vorgehensweise meine Vermutung, dass einfach nur irgendwie geklagt werden soll, aber nicht analysiert wird, wo denn das eigentliche Problem ist – letztlich wird dieser nette Versuch leider keine grundsätzliche Änderung der Copyright-Problematik in Deutschland bewirken, leider.

    Es ist aber dringend notwendig, Veränderungen anzustossen – wobei es aber nicht darum gehen kann, das massenweise Kopieren von MP3s zu legalisieren (nur noch mal zur Klarstellung, warum diese Diskussion geführt wird, scheint oft vergessen zu werden), sondern darum, das Thema Copyright als Zensur-Begründung vom Tisch zu bekommen.

    Ein sehr gutes Beispiel, wo wir uns in Sachen Copyright = Zensur hinbewegen, ist die aktuelle WIPO Regelung (Juni 2012, Peking). Von vielen Kommentatoren wurde noch nicht erkannt, was das mit dem Recht der Darsteller auf sich haben soll – warum soll ein Darsteller jetzt plötzlich das Recht haben, 50 Jahre lang einen Film mit seiner Person zu verbieten?

    Selbstverständlich geht es hier nicht um Statisten oder niederes Fussvolk bei Film und TV – auch gut-bezahlte professionelle Darsteller werden mit entsprechenden Verträgen auf genau dieses Recht verzichten müssen.

    Es geht hier natürlich um einen Hebel für Zensurmassnahmen – in diesem Zusammenhang wird klar, warum ausgerechnet eine chinesische Regierug ein solches Recht auf Zensur als „Stolz von Peking“ bezeichnet – denn es geht darum, dass Politiker und Konzerne Ihnen unangenehme Inhalte dauerhaft aus den Medien entfernen können – also ein Parade-Beispiel für „Copyright becomes Censorship“.

    Das sind die realen Gefahren, gegen die wir handeln müssen, da wirken solche vergleichsweise kleinlichen Verfahren gegen Formalitäten bei der GEMA-Abwicklung doch reichlich am Thema vorbeigeschossen.

    Sinnvoll wäre es, den Künstlern eine Alternative zur Gema zu bieten, die auch kleine Künstler weniger benachteiligt – immerhin ist die GEMA kein Zwangs-Verein wie z.B. die Handelskammern, sondern hat zu 100% frewillige Mitglieder, darüber muss man sich im Klaren sein!

    Ebenfalls sinnvoll wäre es, innerhalb der GEMA demokratische Strukturen zu etablieren – es ist ja völlig absurd, wenn mir moderne Liedermacher was von Freiheit usw. vorsingen, dann selber aber freiwillig Mitglied sind in einem Verein, in dem sie selber kaum mitbestimmen können, wie exakt verfahren wird (Details zur GEMA-Historie wirken extrem abschreckend hinsichtlich Mitbestimmungsmöglichkeiten) – umso mehr fragt man sich, was das eigentlich für Dumpfbacken sind, die in so einem Verein auch noch freiwillig Mitglied werden.

    Um der beliebten Argumentation einer vermeintlichen Unfreiwilligkeit der GEMA-Mitgliedschaft vorwegzugreifen: ja, klar, Du wirst nicht gespielt im Radio, wenn Du nicht GEMA-Mitglied bist – und genau dagegen müsste man auch klagen, und zwar sofort. Es ist immer noch Praxis in fast allen Rundfunk-Anstalten, dass Nicht-GEMA-Künstler einfach nicht gespielt werden – die Gründe aber hier liegen lediglich in der Bequemlichkeit der Abrechnung bzw. in dem Aufwand den es erzeugt, wenn automatisierte Playlisten eben nur auf GEMA-konformen Betrieb ausgerichtet sind.

    Aber es gibt kein Gesetz, dass Sender zur ausschliesslichen Benutzung von GEMA-Musik zwingt – es ist einfach nur die Tatsache, dass moderne Musik-Journalisten nicht in der Lage sind, bestehende Freiheiten zu nutzen oder einfach nicht mutig genug sind, sich gegen den Programmchef zu stellen – uneingeschränkte Anerkennung der Führerschaft und bedingslose Einordnung in hierarchische Strukturen sind auch bei „Kultur-Journalisten“ in etablierten Betrieben die heute wichtigsten Eigenschaften, um „voran“ zu kommen – auch wenn es sich nicht geziemt, derlei Selbstverständlichkeiten öffentlich zu erwähnen, bleibt diese immerwährende Tatsache auch heutzutage ein Hauptproblem der „freien Presse“.

    Wie in vielen DIngen unseres Alltags handelt es sich hierbei nicht um einklagbares – die Freiheiten, die schon da sind, werden einfach nicht genutzt, sei es aus Inkompetenz, Feigheit oder aus Bequemlichkeit und Karrierebewusstsein.

    Unerträglich ist natürlich, dass ausgerechnet die Leute, die ein mediales Bild von „Coolheit“ und „Freiheitsliebe“ vorgaukeln wollen, sich in Wirklichkeit extrem eingeengten Verhältnissen unterwerfen und damit auch eine geistige Unflexibilität demonstrieren, die so gar nicht zum produzierten Bild passt – umso peinlicher, wenn diese Künstler auch noch vor den Karren von völlig rückständigen Verlegern spannen lassen, anstatt Ihre Rechte endlich selbst wahrzunehmen.

    Aber es geht vielen Playern ja gar nicht um so tolle Dinge wie „Rechte“ und „Freiheit“ – es geht um Kohle. Und, auf der anderen Seite, darum möglichst viele Festplatten mit Musik umsonst vollmachen zu dürfen.

    Und das ist der Gewinn für diejenigen, die konsequent die Marschrichtung von „Copyright“ in Richtung „Zensur-Recht“ verfolgen.

    • Kaspar Hauser

      @Big Brother: seit wann muß man nachweisen, daß man KEINEN Vertrag abgeschlossen hat? Die GEMA kann zwar in ihre Satzung schreiben, daß alle Mitglieder ihren echten Namen angeben müssen, aber ob sie das auch von Nichtmitgliedern verlangen darf, das müssen jetzt die Gerichte entscheiden. Das ist ja genau das Problem, das hier angesprochen wird: die Beweislastumkehr durch die sogenannte GEMA-Vermutung.

  13. 30,000MONKEYS

    „Unerträglich ist natürlich, dass ausgerechnet die Leute, die ein mediales Bild von “Coolheit” und “Freiheitsliebe” vorgaukeln wollen, sich in Wirklichkeit extrem eingeengten Verhältnissen unterwerfen und damit auch eine geistige Unflexibilität demonstrieren, die so gar nicht zum produzierten Bild passt – umso peinlicher, wenn diese Künstler auch noch vor den Karren von völlig rückständigen Verlegern spannen lassen, anstatt Ihre Rechte endlich selbst wahrzunehmen.“

    Witzig ist auch, dass eine Partei, die Überwachungsmechanismen im Internet anprangert, auf ihrer eigenen Seite auf Facebook und einen Google-Ableger verlinkt 😀

  14. Ich denke es ist strategisch wichtig mit dem gegebenen Ernst auf die Situation einzugehen, Siegessicherheit, Übermut und Laxheit waren schon oft die Geschwister der Fahlässigkeit und somit Vorzeichen einer bitteren Niederlage. Dafür ist das Thema zu wichtig.

    Im Gerichtssaal geht es heutzutage nicht mehr um Sinn, Wahrheit und Gerechtigkeit, die Richter unterhalb des Bundesverfassungsgerichts werden auf Interessenausgleich geschult und sind somit Vertreter einer utilitaristischen Ideologie.

    Alles was nötig ist, in der ersten Instanz zu verlieren ist eine Richterin oder Richter, der – seinen bürgerlichen Instinkten folgend – das System der GEMA als wertvoller zu wähnen als das „Chaos der Freiheit“.

    Und die GEMA ist nicht dumm und kann sich gute Anwälte leisten. Überlegt euch doch mal was für eine Provokation für das Geschäftsmodell der GEMA es darstellt, wenn, sodenn die Gerechtigkeit eine Chance bekommt, Künstler von ihrem Persönlichkeitsrecht Gebrauch machen dürfen und anonym Kunst betreiben.

    Eine Niederlage in diesem Fall bedüte für die GEMA eine Götterdämmerung. Und ihr glaubt naiver Weise, ein €400,-Verfahren am Amtsgericht klüre den Sachverhalt? Die GEMA wird das durchpeitschen bis zum Bundesverfassungsgericht, noch bevor ihr euch vom Schock der ersten beiden Niederlagen erholt haben werdet. Es ist aber sehr wichtig, dass ihr gewinnt.

    Ich erneuere daher die Frage, wohin wir spenden dürfen? Wenn Geld über bleibt, findet sich immer ein guter Zweck…

  15. 30,000MONKEYS

    Och Ava, was soll denn das. Wenn die GEMA gewinnt, entschied der Richter nicht rechtens? Wer genau trainiert Richter darauf, nicht nach geltendem Recht zu entscheiden?

  16. 30,000MONKEYS

    Ach so und der Fall ist wirklich nichts großes. Kleine Verwaltungsreibereien, sonst nichts.

  17. Wenn die GEMA gewinnt, entschied der Richter nicht rechtens? Wer genau trainiert Richter darauf, nicht nach geltendem Recht zu entscheiden?

    Mmm, es gab noch nie ein unfaires oder gesinnungsgeprägtes Urteil im deutschen Justizwesen… Alle Richter sind Engel, kompetent und immer ausgeschlafen.

    Verwundlich aber, dass es dann Instanzen gibt.

  18. Wenn die GEMA gewinnt, entschied der Richter nicht rechtens? Wer genau trainiert Richter darauf, nicht nach geltendem Recht zu entscheiden?
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    Mmm, es gab noch nie ein unfaires oder gesinnungsgeprägtes Urteil im deutschen Justizwesen… Alle Richter sind Engel, kompetent und immer ausgeschlafen.

    Verwundlich aber, dass es dann Instanzen gibt.

  19. Wieso um des Universums Willen kann man hier keine Absätze machen?

  20. 30,000MONKEYS

    Wie alle? Verstehe ich nicht. Du hast gesagt:

    Im Gerichtssaal geht es heutzutage nicht mehr um Sinn, Wahrheit und Gerechtigkeit, die Richter unterhalb des Bundesverfassungsgerichts werden auf Interessenausgleich geschult und sind somit Vertreter einer utilitaristischen Ideologie.

    Alles, was ich wissen wollte, war, wer denn genau die Richter so schult. Das würde ja auch implizieren, dass man in Deutschland keine Chance auf individuelles Recht hat, schon der Ausbildung der Justiz wegen. Und das ist einfach mal kompletter Blödsinn.
    Ich glaube, alles was ich hier will, ist meinen Nerven Luft zu machen, denn das Internet geht mir langsam auf selbige. Unerträglich, dieses rumbehaupte und gebashe. Und ein gerichtlicher Sieg in einer Verwaltungslappalie gegen die GEMA – eine Verwertergesellschaft(!) – ist für Euch ein Sieg der Vernunft über die Ausbeutung Wehrloser- alberner geht’s doch kaum. Die GEMA ist für nicht-Künstler und nicht-Veranstalter nicht mal eine Kenntnisnahme wert.

  21. Jetzt bleib doch mal sachlich. Für Probleme mit dem Nervenkostüm gibt es Fachkräfte, da ist ein pseudoanoymer Kommentarbereich ein schechter Ersatz.
    –absatz–absatz–absatz–absatz–absatz–absatz–absatz–absatz–absatz–absatz–
    Der Beweis dafür, dass sehr viele erstinstanzliche Urteile falsch sind, ergibt sich aus dem Umstand dass diese in höheren Instanzen entsprechend aufgehoben werden. Dein als Frage getarntes Ablenkungsmanöver erhebt die erste Instanz quasi zum Bundesverfassungsgericht. Dass du mein Argument ignorierst und lediglich dein Ablenkungsmanöver wiederholst, zeigt, dass du nicht adäquat reagieren kannst oder willst.
    –absatz–absatz–absatz–absatz–absatz–absatz–absatz–absatz–absatz–absatz–
    Für mich klingst du wie ein GEMA-Lakaie der die Wichtigkeit dieses Verfahrens herunterspielen will, um gute Vorbereitung zu verhindern. Die Wiederholungsrate von „ist doch nur Verwaltungskram“ ist ja schon fast wie ein Werbebanner.
    –absatz–absatz–absatz–absatz–absatz–absatz–absatz–absatz–absatz–absatz–
    Wenn das so wäre, dass du irgendwie Geld erhälst aus der Verwerterszene, würde das ja gerade meine Sichtweise bestätigen. Denn wenn die GEMA hier schon manipulierende Trolle einpfropft, dann doch nur, weil sie gemerkt hat dass das Grundeis unter ihrem Allerwertesten rapide schmilzt.

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  23. 30,000MONKEYS

    Die höheren Instanzen sind ein Sicherheitsmechanismus. Richtete sich unser Justizsystem nach Interessen, gäbe es eben keine höheren Instanzen, an die man sich wenden kann, wenn ein Urteil vermeintlich – oder tatsächlich – unangemessen gefällt wurde. Dass nicht alle Richter kompetent sind, ist klar. Vielleicht gibt es auch von Dritten motivierte Urteile. Ich habe davon nicht abgelenkt, ich fragte nach dem Beleg für die Behauptung, dass Richter daraufhin ausgebildet werden. Die Ausbildung eines Richters sollte genau auf das Gegenteil abzielen, nämlich diesen nur menschlichen Zug abzutrainieren.
    Ich werde von der GEMA bezahlt, aber nur manchmal und auch nicht sehr hoch. Ich bin ein kleiner, nicht hauptberuflicher Autor. Ich kann 2 mal im Jahr jemanden zum Essen einladen, ohne an meinen Hauptverdienst ranzugehen. Damit bin ich einer von denen, die von GEMA-Gegnern neuerdings für unmündig erklärt werden, weil angeblich Dieter Bohlen unser Geld verdient und wir zu blöd sind, um dagegen vorzugehen. Ich könnte auch Pop-Musik machen und viel Geld verdienen, will ich aber nicht (da bin ich auch nicht sehr talentiert). Ich persönlich brauche die GEMA nicht für meinen Lebensunterhalt. Ich brauche die GEMA, damit nicht jemand anderes anstatt meiner seinen Lebensunterhalt mit meiner Arbeit verdient. Das ginge zwar rechtlich auch ohne die GEMA, doch finde ich es sehr angenehm, dass ich keine Anwälte einschalten, immense Kosten tragen und jedem Online-Anbieter hinterherlaufen muss – die GEMA macht das für mich. Warum seit einigen Jahren Menschen, die sich Piraten nennen, Autoren sagen, sie seien zu blöd, ihren Verdienst zusammenzuhalten – oder noch besser, geizig, weil sie den auch selbst haben wollen – weiß ich nicht. Was ich aber weiß, ist das das halbe Internet seit nicht allzu langer Zeit auf Propaganda von Turbokapitalistischen Blasenfirmen wie Google und Facebook reinfällt, die natürlich alles billiger haben wollen, als es ist. Die GEMA ist ein sowas von kleines Licht dagegen.
    Ich bin nicht geschmiert, ich habe nur eine andere Meinung als Du. Ganz von selbst, einfach mal so. Soll vorkommen (auch bei Richtern :D).

    • Tj-Shredder

      Die höheren Instanzen sind auch etwas, das als Referenz herangezogen wird. Ich nehme stark an, dass die GeMA auch selbst nach Rechtssicherheit sucht, und schon daher durch die Instanzen will. Die GeMA-vermutung ist eine Zumutung, aber auch eine Geschäftsgrundlage. Um die geht es ja hier. Die GeMA kann das aus Ihrem Selbstverständnis heraus schon nicht zulassen.
      Also bitte, sammelt doch schon mal und sucht euch Anwälte, die sehr, sehr ehrgeizig sind. Die GeMA hat davon mehr als genug. (Der Vorstand besteht traditionsgemäß aus Juristen und nicht aus Urhebern – das ist kein Zufall…) Wenn dieser Fall vor der letzten Instanz beendet wird, hat er keinen Wert…

      Übrigends bin ich als GeMA(noch)mitglied auch deswegen auf die GeMA sauer, weil es eben nicht zutrifft, dass sie meine Interessen in dem Sinne von „Ich brauche die GEMA, damit nicht jemand anderes anstatt meiner seinen Lebensunterhalt mit meiner Arbeit verdient.“ vertritt. Wenn mit meiner Musik irgendwo ein „zu kleiner“ Betrag von der Gema eingenommen wird, sehe ich davon weniger (konkret gar nichts) als Phil Collins, der nicht einmal GeMA-mitglied ist. Der Verteilungsschlüssel lässt es nicht wirklich zu, und auf den habe ich keinen Einfluss, weil diejenigen die vom Status Quo profitieren, ihn auch bestimmen können…

      Eine alternative Verwertungsgesellschaft, die mich als Urheber nicht unnötig in der Wahl wie ich meine Musik verwertet haben möchte einschränkt, scheint mir auch realistischer als die GeMA von innen zu reformieren. Die Demokratie hat noch nicht wirklich Einzug gehalten in diesem Verein…
      Das wird die GeMA natürlich weit von sich weisen, aber Demokratie ist eben doch mehr als einmal bei einer Mitgliederversammlung (mit Mitgliedern sehr unterschiedlicher Rechte) mal abstimmen zu dürfen…

  24. Pingback: about:radio » #17 – about:boesewelt

  25. Und was ist bei rumgekommen?

    • Fridtjof Bösche

      Hallo mirabilos,

      die Urteilsverkündung ist lauf Musikpiraten e.V. auf den 27. August 2012 festgesetzt. Bis dahin müssen wir auf jeden Fall noch Geduld haben.

  26. Im Netz fand ich die Behauptung, das sogar der Empfang von Piratensendern im Sinne der GEMA ein Vergehen sei. Es wäre das gleiche, als wenn im Internet illegal Musik heruntergeladen würde, da Piratensender keine GEMA-Gebühren zahlen würden.

    Als DXer und Kurzwellenhörer bin ich da etwas verunsichert. Dies wäre ein Angriff auf die Informationsfreiheit.

  27. 30,000MONKEYS

    So, spätestens jetzt sollte ihm das mit dem ‚um die Ohren hauen‘ peinlich sein. Jaja, dreht es ruhig nochmal um,es bleibt peinlich.

    Seid rebellen oder professionell, aber so ein halbes, unabgesichertes Gewäsch ist unerträglich und nützt niemandem.

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