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Zum Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes, Bürgerrechte stärken

Heute vor 63 Jahren ist unser Grundgesetz in Kraft getreten. In den Anfangszeiten der Piratenpartei haben wir gerne und oft den Spruch bemüht: “Das Grundgesetz ist unser Grundsatzprogramm”. Auch heute bekennen wir uns klar zu dessen Grundwerten und -rechten. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist als geltende Verfassung die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Besondere Bedeutung haben dabei die aufgrund der Erfahrungen mit dem faschistischen Regime im Grundgesetz verankerten Grundrechte. Diese sind in erster Linie als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat zu verstehen. Zusätzlich verkörpern sie die objektive Wertordnung, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts gilt. Die soziale und politische Struktur der staatlich verfassten Gesellschaft wird damit verfassungsrechtlich festgelegt.

Seit seiner Entstehung gab es weit über 50 Änderungen am Grundgesetz. Insbesondere in der Folge der Anschläge vom September 2001 handelte es sich hierbei vielfach um Einschränkungen bestehender Grundrechte. Vor allem Maßnahmen zur anlasslosen und massenhaften Überwachung der Bürger – etwa durch Überwachungskameras im öffentlichen Raum, durch Überwachung von Reisetätigkeiten oder durch die Vorratsspeicherung aller Kommunikationsdaten – werden immer wieder von Sicherheitspolitikern gefordert und stellen nicht nur in den Augen der Piratenpartei eine eklatante Verletzung der Grundrechte der Bürger da.

Als Beispiel sei auf die konsequent ausgeweitete Praxis der massenhaften Erfassung von DNA-Proben verwiesen. DNA-Proben sind nur bei Beschuldigten einer erheblichen Straftat rechtens, für DNA-Reihenuntersuchungen muss ein Kapitalverbrechen vorliegen. In der Vergangenheit wurde dieser Rahmen durch die Ermittlungsbehörden immer wieder gesprengt.

Beim bisher zweitgrößten Massengentest von 2009 bis 2010 in Gütersloh wurden über 11.000 DNA-Proben von einer nicht genauer definierten männlichen Bevölkerung genommen. Nur 27 Personen verweigerten sich dem offiziell “freiwilligen” Test. Dennoch galten sie von nun an als tatverdächtig. Bei zehn von ihnen ordnete das Amtsgericht ohne weiteren Tatverdacht eine Zwangsentnahme des Speichels an. Schon die enorme Menge der erfassten Personen ohne genauere Vorgabe von Kriterien widerspricht der rechtlich vorgegebenen Verhältnismäßigkeit. Insbesondere aber die Tatsache, dass Personen verdächtigt wurden, die lediglich ihr Recht auf Datenschutz wahrnahmen, sprengt den rechtsstaatlichen Rahmen. Dies sah das Landgericht Bielefeld auch so und erklärte die Zwangsmaßnahmen nach dem Widerspruch eines Betroffenen für rechtswidrig.

Bei einem Einbruch in ein Büro der Stadtverwaltung in Erfurt im Jahr 2011, bei dem lediglich eine Sparbüchse mit 15 Euro entwendet wurde, forderte die Kripo alle Büroangestellten dazu auf, DNA-Proben abzugeben. Sie drohte mit richterlichen Zwangsanordnungen, sollten einzelne Angestellte die Teilnahme verweigern. Die Polizei begründete die Speichelproben mit einem Ausschlussverfahren, um so auf die DNA eines oder einer Tatverdächtigen zu schließen. Ein solches Verfahren ist vom Gesetz zur DNA-Datenspeicherung aber in keiner Weise gedeckt.

Durch die konsequente Übertretung rechtlicher Grenzen durch die Sicherheitsbehörden bei der biologischen Vorratsdatenspeicherung wird das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung massiv beschnitten und Bürger entgegen der Unschuldsvermutung gezwungen, seine Unschuld zu beweisen.

Kritisch stellen wir auch die Frage, ob die im Rahmen von Massengentests mit großem Aufwand ermittelten Daten tatsächlich unwiderruflich gelöscht oder nicht vielleicht doch anderweitig verwendet werden. Wegen des hohen Wertes der Daten besteht die Gefahr, dass Begehrlichkeiten entstehen und die Daten missbraucht werden könnten.

Daher kritisieren wir anlässlich des Jahrestages des Inkrafttretens des Grundgesetzes die Tendenz seitens der Politik, bürgerliche Freiheiten immer weiter einzuschränken. Die Piraten verstehen sich als Grundrechtspartei und werden sich weiter aktiv für eine Stärkung der bürgerlichen Grundrechte einsetzen.

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