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Gutachten bestätigt, Netzsperren sind rechtswidrig

Der Verband der Internetwirtschaft hat am heutigen Freitag ein juristisches Gutachten veröffentlicht, nach dem Internetsperren zum Ausschalten von illegalen Inhalten rechtswidrig sind.

»Internetsperren verstoßen gegen deutsches Recht«, sagte eco-Geschäftsführer Harald Summa während einer Web-Konferenz mit Journalisten, da alle Sperransätze »eine Selektion auf Grund technischer Parameter«, welche die Auswertung eines vom Grundgesetz geschützten Kommunikationsvorgangs erforderlich mache, verfolgten.

»Das Sperren ist eine Art Brachialmethode, um von den eigentlichen Problemen abzulenken«, sagte eco-Geschäftsführer Summa weiter. Da jede Sperre recht einfach mit technischen Mittel überwunden werden kann, müssen andere Mittel gewählt werden.

Im Jahr 2009 hatte die damalige Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) das »Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen« (Zugangserschwerungsgesetz) auf den Weg gebracht. Das Gesetz sollte den Zugang zu Webseiten in Deutschland erschweren, die Kinderpornografie enthalten.

Gegen die Websperren hatte sich eine starke Protestbewegung formiert. Auch die Piratenpartei protestierte gegen Websperren und errang mit der »Zensursula«-Kampagne bundesweit hohe Aufmerksamkeit.

Mit der Forderung »Löschen statt Sperren« sprachen sich die Piraten für eine internationale Zusammenarbeit und für eine Löschung von Inhalten, die Kindesmissbrauch dokumentierten, aus.

Entgegen der Aussagen der Websperren-Befürworter konnten »97 Prozent der in Deutschland gehosteten illegalen Inhalte binnen einer Woche abgeschaltet werden.« Auch bei rechtswidrigen Inhalten auf Servern im Ausland funktioniere die Zusammenarbeit zunehmend besser, konnte Harald Summa während der heutigen Web-Konferenz bestätigen.

 

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